Diagrammbeschriftungen falsch ausgegeben und unbenutzbar

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Die Element-Bezeichnungen der Diagramm-Legenden sind teilweise absurd lang und nicht korrekt lokalisiert, z.B. „Toggle series visibility, Chart, Bereich, Show kein Niedrigwasser, Umschalter, Gedrückt, Anfang der Liste, Toggle series visibility“ Außerdem werden Diagramm-Daten (z.B. beim Tortendiagramm „Grundwasser“) per Screenreader als „Percentage“ ausgegeben, wo es aber gar keine prozentualen Werte sind.

Auswirkung: Die Werte sind nicht korrekt nachvollziehbar und auch nicht, dass es sich hierbei gar nicht um eine interaktive Schaltfläche handelt. Das macht eine Nutzung als blinde Person extrem schwierig bis unmöglich.

Korrespondenz

Juli 2026

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://niwis-online.de. Diese hat unser ehrena... Datum: 16.07.2026 00:46

Diagrammbeschriftungen falsch ausgegeben und unbenutzbar [60]

Guten Tag,

im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://niwis-online.de. Diese hat unser ehrenamtliches Team aus Menschen mit Behinderung bereits nachvollziehen können.

Die Element-Bezeichnungen der Diagramm-Legenden sind teilweise absurd lang und nicht korrekt lokalisiert, z.B.

„Toggle series visibility, Chart, Bereich, Show kein Niedrigwasser, Umschalter, Gedrückt, Anfang der Liste, Toggle series visibility“

Außerdem werden Diagramm-Daten (z.B. beim Tortendiagramm „Grundwasser“) per Screenreader als „Percentage“ ausgegeben, wo es aber gar keine prozentualen Werte sind.

Das gemeldete Problem hat folgende Auswirkung: Die Werte sind nicht korrekt nachvollziehbar und auch nicht, dass es sich hierbei gar nicht um eine interaktive Schaltfläche handelt. Das macht eine Nutzung als blinde Person extrem schwierig bis unmöglich.

Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere die WCAG-2.2-Erfolgskriterien 1.1.1 Non-text Content (A), 1.3.1 Info and Relationships (A) und 4.1.2 Name, Role, Value (A) verletzt sind.

Bei dieser Nachricht handelt es sich um eine Mittelung nach § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze. Wir bitten Sie deshalb um Rückmeldung innerhalb eines Monats.

Nach § 12a Behindertengleichstellungsgesetz, § 2 BITV, der EU-Richtlinie 2016/2102, § 7 OZG, § 1 BFSG oder entsprechender Landesgesetze- und Verordnungen sind Sie zur barrierefreien Gestaltung des digitalen Angebots verpflichtet.

Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den aktuellen Stand bis einschließlich zur erfolgten Behebung mitzuteilen.

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Kooperation und Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen
Das Team von BarrierenWatch

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Mehr über BarrierenWatch: https://barrierenwatch.de/hilfe/was-ist-barrierenwatch
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