Barrierefreiheits-Prüfberichte zur EAB
Wurde die Elektronische Akte Bund nach der erteilten Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums und der erfolgten Nachbesserung tatsächlich als BITV-konform eingestuft?
Für mehr Transparenz
Wir recherchieren, wie digitale Barrierefreiheit in Deutschland von den Behörden behandelt, umgesetzt und überprüft wird.
Wir benutzen Informationsfreiheitsgesetze und die Plattform FragDenStaat, um weitere Informationen zum Beispiel zu Prüfverfahren, Schlichtungsversuchen oder verzögerter Umsetzung zu veröffentlichen. Damit leisten wir weitere journalistischen Beiträge für redaktionelle Berichterstattung rund um das Thema digitale Barrierefreiheit.
Wenn du auch eine thematisch passende IFG-Anfrage über FragDenStaat gestellt hast und du denkst, dass sie in diese Sammlung passt, schreib uns, damit wir sie hier aufnehmen können!
Hinweis: Wir stehen in keiner Verbindung zu FragDenStaat und handeln unabhängig.
Anfrage einreichenWurde die Elektronische Akte Bund nach der erteilten Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums und der erfolgten Nachbesserung tatsächlich als BITV-konform eingestuft?
Die EAB (Elektronische Akte Bund) durfte laut Bundesrechnungshof nur mit Ausnahmegenehmigung des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht werden. Wir wollen wissen, wie das begründet wurde.
Wie prüft das Bundes-Innenministerium die Einhaltung der Barrierefreiheits-Vorschriften aus dem Onlinezugangsgesetz?
Mit welchen finanziellen und personellen Mitteln wird in Sachsen die Durchsetzung der Barrierefreiheitsgesetze durchgeführt?
In Sachsen müssen öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote proaktiv bei der Überwachungsstelle melden und somit bei der Überwachung unterstützen. Das ist soweit einzigartig in Deutschland. Wir wollen nachvollziehen, auf welche Angebote die Überwachungsstelle auf diese Weise aufmerksam wurde und welche Behörden dieser Verpflichtung ggf. nicht nachkommen.
Wie wird im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit in Sachsen entschieden, wann ein Angebot veröffentlicht werden kann?