Guten Tag,
im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://www.saarbruecken.de/. Diese hat unser ehrenamtliches Team aus Menschen mit Behinderung bereits nachvollziehen können.
Unter "Was erledige ich wo?" ist das Auswahlfeld nicht per Tastatur zugänglich. Es kann zwar ausgeklappt, aber darin nichts ausgewählt werden. Da nicht alle Einträge dieses Menüs als Links darunter vorhanden sind, bspw. die Stellenangebote oder was Wunschkennzeichen, kann dort nicht hin navigiert werden.
Das gemeldete Problem hat folgende Auswirkung: Ich kann einige Dienste der Stadt Saarbrücken nur mit erheblichen Umwegen z.B. über Suchmaschinen erreichen.
Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere die WCAG-Kriterien 2.1.1 Keyboard (A) und 2.1.2 No Keyboard Trap (A) verletzt sind. Außerdem wird 4.1.2 Name, Role, Value (A) betroffen sein, wenn die Bedienelemente für assistive Technologien nicht korrekt nutzbar sind.
Bei dieser Nachricht handelt es sich um eine Mittelung nach § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze. Wir bitten Sie deshalb um Rückmeldung innerhalb eines Monats.
Nach § 12a Behindertengleichstellungsgesetz, § 2 BITV, der EU-Richtlinie 2016/2102, § 7 OZG, § 1 BFSG oder entsprechender Landesgesetze- und Verordnungen sind Sie zur barrierefreien Gestaltung des digitalen Angebots verpflichtet.
Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den aktuellen Stand bis einschließlich zur erfolgten Behebung mitzuteilen.
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Kooperation und Ihre Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
das ehrenamtliche Barrieren-Checker Team von barrieren-gutachten.de
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Sollten Sie nicht für diese Meldung zuständig sein, leiten Sie sie bitte intern an die korrekten Empfänger*innen weiter.
Der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte widersprechen wir ausdrücklich.
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Nach einer Prüfung werden Ihre Antworten pseudonymisiert von uns veröffentlicht und die meldende Person darüber informiert.