Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit

KfW Bankengruppe

Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen

Blindheit Weitgehend zugänglich

Screenreader-Bedienung, Struktur, Alternativtexte und Formulare sind weitgehend gut umgesetzt, aber Probleme bei Fokusreihenfolge, Navigation, HTML-Validität und PDF/UA schränken die Nutzbarkeit merklich ein.

Sehbehinderung Weitgehend zugänglich

Kontraste, Textvergrößerung, Reflow und Steuerbarkeit eingeblendeter Inhalte sind gut, kleinere Navigations- und Strukturprobleme können aber dennoch zu Hürden führen.

Hörbehinderung Fast barrierefrei

Untertitel, Alternativen für Audio/Video sowie ein Gebärdensprachangebot sind vorhanden, nur die fehlerhafte Benennung des DGS-Links ist eine leichte Barriere.

Motorische Behinderung Weitgehend zugänglich

Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Tastaturfallen und einfache Zeigerinteraktionen sind gegeben, jedoch erschwert die suboptimale Fokusreihenfolge insbesondere die Navigation mit Tastatur oder alternativen Eingabegeräten.

Lernbehinderung Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Fehlermeldungen und Leichte Sprache unterstützen gut, allerdings können komplexe Navigation, teils unpräzise Linktexte und nicht barrierefreie PDFs Verständnisschwierigkeiten verursachen.

Neurodivergenz Weitgehend zugänglich

Es gibt keine störenden Animationen oder Überraschungswechsel, Struktur und Hilfen sind überwiegend klar, jedoch können die ungewohnte Fokusführung, fehlerhafte Linkbenennungen und komplexe Inhalte punktuell überfordern.

Veränderung

Aktuell angezeigt
6 gefundene Barrieren -8 zur vorherigen Prüfung
6,2/10 Ø Schwere -0,2 zur vorherigen Prüfung

Dokumentierte Barrieren

  • PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei nutzbar

    Für mindestens ein geprüftes PDF wurde keine PDF/UA-Konformität erreicht. Damit ist das Dokument voraussichtlich nicht ausreichend für Screenreader und andere Hilfstechniken aufbereitet.

    Auswirkung: Ich kann Inhalte in PDF-Dokumenten womöglich nur mühsam oder gar nicht erfassen. Besonders bei Formularen oder Förderunterlagen kann mich das direkt an der Bearbeitung hindern.

  • Untermenüs nur über Umweg per Tastatur erreichbar

    In der Hauptnavigation müssen zuerst zusätzliche Breadcrumb-Elemente durchlaufen werden, bevor die Untermenü-Einträge erreichbar sind. Dadurch ist die Fokusreihenfolge nicht so aufgebaut, wie man sie beim Navigieren erwartet.

    Auswirkung: Ich brauche mehr Tab-Schritte, um an Inhalte im Untermenü zu kommen. Das kostet Zeit und macht die Navigation unnötig kompliziert, besonders mit Tastatur oder Screenreader.

  • Untermenü-Schalter werden als bloße Links angekündigt

    Die Hauptmenü-Einträge werden beim Navigieren mit dem Screenreader nur als Link ausgegeben, obwohl sie offenbar Untermenüs öffnen können. Damit fehlt ein klarer Hinweis auf die tatsächliche Funktion des Elements.

    Auswirkung: Ich erkenne nicht sofort, dass ich hier weitere Menüpunkte aufklappen kann. Dadurch verpasse ich möglicherweise wichtige Navigationsebenen oder muss unnötig ausprobieren.

  • Nicht valider HTML-Code kann Assistive Technik stören

    Der HTML-Code der Website ist nicht valide. Solche Strukturfehler können dazu führen, dass Hilfstechnologien Inhalte oder Bedienelemente nicht immer korrekt interpretieren.

    Auswirkung: Ich kann auf unvorhersehbare Probleme bei der Bedienung stoßen, zum Beispiel bei der Erkennung von Elementen oder bei der Navigation. Das macht die Nutzung weniger zuverlässig.

  • Falscher Linktext beim Gebärdensprache-Angebot

    Der Link zur Deutschen Gebärdensprache ist mit einem Text versehen, der eher nach einem Video über Inhalt und Navigation klingt. Der tatsächliche Zweck des Links ist dadurch nicht direkt erkennbar.

    Auswirkung: Ich kann nicht sicher einschätzen, wohin der Link führt. Wenn ich auf Gebärdensprache angewiesen bin, finde ich das Angebot schwerer oder öffne möglicherweise etwas Falsches.

  • Sprache im Englisch-Wechsler nicht korrekt ausgezeichnet

    Der Sprachwechsler ist mit englischem Text beschriftet, aber die Sprachangabe ist technisch nicht korrekt markiert. Sprachassistive Hilfen können dadurch die Sprache nicht zuverlässig erkennen.

    Auswirkung: Ich kann einzelne englische Inhalte falsch ausgesprochen bekommen. Das erschwert das Verstehen und stört die Nutzung mit Screenreader oder Vorlesefunktion.

Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Technische Umgebung

OS
Windows 11
Browser
Google Chrome Version 101.0.4951.67 (Offizieller Build) (64-Bit)
Screenreader
JAWS 2022
Auflösung
1920 x 1080 Pixel

Veränderung nach WCAG-Kriterien

03.08.2022 Vereinfachte Überwachung
angezeigtes 5 nicht bestanden 1 weitgehend 46 bestanden
21.04.2021 Vereinfachte Überwachung Gutachten ansehen
15 nicht bestanden 0 weitgehend 40 bestanden
Vergleich der Prüfergebnisse nach Prüfungsdatum und Prüfart
Prüfungsdatum Prüfart Abweichende Prüfart Nicht bestanden Im Wesentlichen bestanden Bestanden
03.08.2022 Vereinfachte Überwachung Nein 5 1 46
21.04.2021 Vereinfachte Überwachung Nein 15 0 40
  • https://www.kfw.de Weitere Gutachten vorhanden Web-Angebot öffnen
  • https://www.kfw.de/Suchergebnisse.jsp?query=Berlin&page=1&rows=10&sortBy=relevance&sortOrder=desc&facet.filter.language=de&groups=1&dymFailover=true
  • https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Barrierefreiheit.html
  • https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/
  • https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Pressetermine/Bilanzpressekonferenz/BPK-2021.html
  • https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Zuschussportal/6000003771_F_Mustervollmacht_Zuschussportal.pdf

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen nicht bestanden Hauptnavigation: Um in die Untermenü-Einträge zu gelangen, muss der Nutzer 4 Tab-Schritt zusätzlich gehen. (Es muss zuerst die Breadcrump durch gegangen werden.)
Linkzweck ist verständlich (im Kontext) nicht bestanden Alle Webseiten: Der Link zu Deutscher Gebärdensprache in der Meta-Navigation beschriebt mit dem Link-Text „Im folgenden Video erklären wir Ihnen Inhalt und Navigation des KfW-Webauftritts“ nicht korrekt den DGS-Link.
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet nicht bestanden *Alle Webseite: Der Sprachwechsler ist mit „switch to english“ nicht mit dem Lang-Attribut Eng ausgezeichnet.
Syntaxspezifikationen sind erfüllt nicht bestanden Der HTML-Code ist nicht valide.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
nicht bestanden PAC-Test ergab keine PDF/UA-Konformität.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar im Wesentlichen bestanden Startseite: Der Breadcrumb ist eine Liste mit nur einen Listen-Eintrag.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte bestanden
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen bestanden
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen bestanden
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben bestanden
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich bestanden
Bildschirmausrichtung ist änderbar bestanden
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar bestanden
Farbe ist nicht einziger Informationsträger bestanden
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) bestanden
Schriftgröße kann angepasst werden bestanden
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar bestanden
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um bestanden
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend bestanden
Textabstände sind anpassbar bestanden
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar bestanden
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben bestanden
Tastaturfallen sind nicht vorhanden bestanden
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar bestanden
Zeitbegrenzungen sind steuerbar bestanden
Blitzen wird vermieden bestanden
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden bestanden
Titel beschreiben Thema oder Zweck bestanden
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar bestanden
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck bestanden
Tastaturfokus ist sichtbar bestanden
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar bestanden
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden bestanden
Label enthält sichtbare Beschriftung bestanden
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar bestanden
Sprache ist ausgezeichnet bestanden
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Navigation ist konsistent aufgebaut bestanden
Elemente sind konsistent bezeichnet bestanden
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden bestanden
Label enthalten Eingabehinweise bestanden
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge bestanden
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) bestanden
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar bestanden Die Hauptmenü-Einträge werden bei einer Pfeil-Navigation mit eine ScreenReader nur als Link ausgegeben. Dem Nutzer ist nicht klar, dass es sich um einen ausklappbaren Schalter handelt, welcher ein Untermenü anbietet.
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit einem Feedback-Mechanismus vorhanden.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Leichter Sprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unter anderem folgende Punkte erfüllen: • Textuelle Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts • Textuelle Hinweise zur Navigation • Textuelle Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit • Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache. • Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Gebärdensprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unteranderem folgende Punkte erfüllen: • Videoinhalte mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts • Videoinhalte mit Hinweisen zur Navigation • Videoinhalte mit den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit • Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Gebärdensprache • Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten

Nicht anwendbar

Kriterium Status
Live-Videos besitzen Untertitel nicht anwendbar
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar nicht anwendbar
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar nicht anwendbar

Unterstützung

Barrieren sichtbar machen kostet Geld. Hilf uns, dranzubleiben.

BarrierenWatch wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen wie dir, die Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen möchten. Hinter dem Projekt stehen Menschen mit Behinderung, die seit Jahren im Bereich der digitalen Barrierefreiheit oder als Aktivist*innen aktiv sind. Aktuell sind wir im Prozess der Gründung eines gemeinnützigen Vereins, der dieses Engagement beheimaten soll.

ab 5 Euro
im Monat

für Recherche, Prüfungen und den Betrieb der Plattform.