Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit
KfW Bankengruppe
Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen
Blindheit Weitgehend zugänglich
Screenreader-Bedienung, Struktur, Alternativtexte und Formulare sind weitgehend gut umgesetzt, aber Probleme bei Fokusreihenfolge, Navigation, HTML-Validität und PDF/UA schränken die Nutzbarkeit merklich ein.
Sehbehinderung Weitgehend zugänglich
Kontraste, Textvergrößerung, Reflow und Steuerbarkeit eingeblendeter Inhalte sind gut, kleinere Navigations- und Strukturprobleme können aber dennoch zu Hürden führen.
Hörbehinderung Fast barrierefrei
Untertitel, Alternativen für Audio/Video sowie ein Gebärdensprachangebot sind vorhanden, nur die fehlerhafte Benennung des DGS-Links ist eine leichte Barriere.
Motorische Behinderung Weitgehend zugänglich
Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Tastaturfallen und einfache Zeigerinteraktionen sind gegeben, jedoch erschwert die suboptimale Fokusreihenfolge insbesondere die Navigation mit Tastatur oder alternativen Eingabegeräten.
Lernbehinderung Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, klare Fehlermeldungen und Leichte Sprache unterstützen gut, allerdings können komplexe Navigation, teils unpräzise Linktexte und nicht barrierefreie PDFs Verständnisschwierigkeiten verursachen.
Neurodivergenz Weitgehend zugänglich
Es gibt keine störenden Animationen oder Überraschungswechsel, Struktur und Hilfen sind überwiegend klar, jedoch können die ungewohnte Fokusführung, fehlerhafte Linkbenennungen und komplexe Inhalte punktuell überfordern.
Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Technische Umgebung
- OS
- Windows 11
- Browser
- Google Chrome Version 101.0.4951.67 (Offizieller Build) (64-Bit)
- Screenreader
- JAWS 2022
- Auflösung
- 1920 x 1080 Pixel
Veränderung nach WCAG-Kriterien
| Prüfungsdatum | Prüfart | Abweichende Prüfart | Nicht bestanden | Im Wesentlichen bestanden | Bestanden |
|---|---|---|---|---|---|
| 03.08.2022 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 5 | 1 | 46 |
| 21.04.2021 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 15 | 0 | 40 |
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https://www.kfw.de/Suchergebnisse.jsp?query=Berlin&page=1&rows=10&sortBy=relevance&sortOrder=desc&facet.filter.language=de&groups=1&dymFailover=true
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https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Barrierefreiheit.html
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https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/
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https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Pressetermine/Bilanzpressekonferenz/BPK-2021.html
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https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Zuschussportal/6000003771_F_Mustervollmacht_Zuschussportal.pdf
Prüfkriterien
Nicht bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen | nicht bestanden | Hauptnavigation: Um in die Untermenü-Einträge zu gelangen, muss der Nutzer 4 Tab-Schritt zusätzlich gehen. (Es muss zuerst die Breadcrump durch gegangen werden.) |
| Linkzweck ist verständlich (im Kontext) | nicht bestanden | Alle Webseiten: Der Link zu Deutscher Gebärdensprache in der Meta-Navigation beschriebt mit dem Link-Text „Im folgenden Video erklären wir Ihnen Inhalt und Navigation des KfW-Webauftritts“ nicht korrekt den DGS-Link. |
| Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet | nicht bestanden | *Alle Webseite: Der Sprachwechsler ist mit „switch to english“ nicht mit dem Lang-Attribut Eng ausgezeichnet. |
| Syntaxspezifikationen sind erfüllt | nicht bestanden | Der HTML-Code ist nicht valide. |
|
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
|
nicht bestanden | PAC-Test ergab keine PDF/UA-Konformität. |
Im Wesentlichen bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar | im Wesentlichen bestanden | Startseite: Der Breadcrumb ist eine Liste mit nur einen Listen-Eintrag. |
Bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte | bestanden | – |
| Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen | bestanden | – |
| Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel | bestanden | – |
| Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen | bestanden | – |
| Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen | bestanden | – |
| Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben | bestanden | – |
| Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich | bestanden | – |
| Bildschirmausrichtung ist änderbar | bestanden | – |
| Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar | bestanden | – |
| Farbe ist nicht einziger Informationsträger | bestanden | – |
| Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) | bestanden | – |
| Schriftgröße kann angepasst werden | bestanden | – |
| Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar | bestanden | – |
| Inhalte brechen in einspaltiges Layout um | bestanden | – |
| Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend | bestanden | – |
| Textabstände sind anpassbar | bestanden | – |
| Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar | bestanden | – |
| Tastaturbedienbarkeit ist gegeben | bestanden | – |
| Tastaturfallen sind nicht vorhanden | bestanden | – |
| Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar | bestanden | – |
| Zeitbegrenzungen sind steuerbar | bestanden | – |
| Blitzen wird vermieden | bestanden | – |
| Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden | bestanden | – |
| Titel beschreiben Thema oder Zweck | bestanden | – |
| Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar | bestanden | – |
| Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck | bestanden | – |
| Tastaturfokus ist sichtbar | bestanden | – |
| Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar | bestanden | – |
| Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden | bestanden | – |
| Label enthält sichtbare Beschriftung | bestanden | – |
| Bewegungsaktivierung ist verzichtbar | bestanden | – |
| Sprache ist ausgezeichnet | bestanden | – |
| Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung | bestanden | – |
| Eingabe führt nicht zu Kontextänderung | bestanden | – |
| Navigation ist konsistent aufgebaut | bestanden | – |
| Elemente sind konsistent bezeichnet | bestanden | – |
| Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden | bestanden | – |
| Label enthalten Eingabehinweise | bestanden | – |
| Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge | bestanden | – |
| Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) | bestanden | – |
| Name, Rolle und Wert sind identifizierbar | bestanden | Die Hauptmenü-Einträge werden bei einer Pfeil-Navigation mit eine ScreenReader nur als Link ausgegeben. Dem Nutzer ist nicht klar, dass es sich um einen ausklappbaren Schalter handelt, welcher ein Untermenü anbietet. |
| Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben | bestanden | – |
|
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
|
bestanden | Die Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. |
|
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
|
bestanden | Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit einem Feedback-Mechanismus vorhanden. |
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A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
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bestanden | Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Leichter Sprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unter anderem folgende Punkte erfüllen: • Textuelle Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts • Textuelle Hinweise zur Navigation • Textuelle Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit • Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache. • Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten |
|
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
|
bestanden | Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Gebärdensprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unteranderem folgende Punkte erfüllen: • Videoinhalte mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts • Videoinhalte mit Hinweisen zur Navigation • Videoinhalte mit den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit • Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Gebärdensprache • Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten |
Nicht anwendbar
| Kriterium | Status |
|---|---|
| Live-Videos besitzen Untertitel | nicht anwendbar |
| Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar | nicht anwendbar |
| Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar | nicht anwendbar |
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