Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit

service.justiz.de

Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen

Blindheit Weitgehend zugänglich

Screenreader-Bedienung, Tastaturzugänglichkeit und Struktur sind weitgehend gegeben, aber Probleme bei Struktur/Beziehungen (1.3.1) und der Kennzeichnung externer Links erschweren die Nutzung merklich.

Sehbehinderung Weitgehend zugänglich

Kontraste, Textvergrößerung, Reflow und Tastaturfokus sind gut, jedoch ist das Logo im Hochkontrastmodus nicht erkennbar und die fehlende saubere Struktur wirkt sich teilweise nachteilig aus.

Hörbehinderung Fast barrierefrei

Untertitel und Alternativen für Medien sowie ein Gebärdensprachvideo sind vorhanden, sodass nur geringe Einschränkungen zu erwarten sind.

Motorische Behinderung Fast barrierefrei

Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar, ohne Tastaturfallen und ohne komplexe Zeigereingaben, wodurch Menschen mit motorischen Einschränkungen sie weitgehend barrierefrei nutzen können.

Lernbehinderung Mit Hindernissen nutzbar

Konsistente Navigation, klare Labels und Fehlerhilfen unterstützen zwar, aber fehlende Inhalte in Leichter Sprache und teils suboptimale Struktur und Linkkennzeichnung mindern die Verständlichkeit.

Neurodivergenz Weitgehend zugänglich

Vermeidung von Blinken, konsistente Struktur und steuerbare Zeiten helfen, doch fehlende Leichte-Sprache-Angebote und nicht optimal ausgezeichnete Struktur/Links können Orientierung und Verarbeitung erschweren.

Dokumentierte Barrieren

  • Informationen in Leichter Sprache fehlen

    Für das Angebot gibt es keine Inhalte in Leichter Sprache. Damit fehlt ein vereinfachter Zugang zu zentralen Informationen für Menschen mit eingeschränktem Sprach- oder Leseverständnis.

    Auswirkung: Ich verstehe wichtige Informationen möglicherweise nicht schnell genug oder nur mit großer Anstrengung. Das kann mich davon abhalten, das Angebot selbstständig zu nutzen.

  • Externe Links nicht eindeutig erkennbar

    Links führen teilweise zu externen Angeboten, ohne dass dies im Linktext selbst klar wird. Das Hinweis-Icon ist für Screenreader ausgeblendet und hilft dadurch nicht bei der Erkennung.

    Auswirkung: Ich kann vor dem Öffnen nicht sicher einschätzen, ob mich ein Link auf eine andere Website führt. Das kann mich verunsichern und dazu bringen, unerwartet aus dem Vorgang herauszufallen.

  • Unklare Struktur in Inhaltsabschnitten

    Einige Inhaltsbereiche sind nicht so sauber als Liste oder Beziehung markiert, wie es für eine klare Orientierung hilfreich wäre. Die Informationen sind zwar vorhanden, aber ihre Struktur ist für Assistenztechnologien nicht immer eindeutig erkennbar.

    Auswirkung: Ich muss mich stärker durch Inhalte arbeiten und kann Zusammenhänge nicht immer auf Anhieb erfassen. Das kostet Zeit und erhöht die Gefahr, dass ich wichtige Informationen übersehe.

  • Dokumenttitel nennt das Angebot nicht

    Die Seite hat zwar einen unterscheidbaren Titel, aber der Titel beschreibt das konkrete Angebot nicht eindeutig. Dadurch fehlt ein klarer Bezug, wenn mehrere Seiten oder Tabs geöffnet sind.

    Auswirkung: Ich kann offene Seiten schlechter auseinanderhalten und verliere leichter den Überblick. Das erschwert mir das Wiederfinden der richtigen Formularseite.

  • Logo im Hochkontrastmodus nicht korrekt sichtbar

    Im Hochkontrastmodus ist das Logo des Bundesministeriums der Justiz nicht korrekt erkennbar. Ein zentrales visuelles Orientierungselement fällt damit für Nutzerinnen und Nutzer mit hoher Kontrasteinstellung weg.

    Auswirkung: Ich erkenne die Seite im Hochkontrastmodus schlechter und habe weniger Orientierung. Das kann mein Vertrauen und die schnelle Zuordnung des Angebots beeinträchtigen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Technische Umgebung

OS
Windows 10 Enterprise
Browser
Google Chrome 127.0.6533.100
Screenreader
NVDA 2024.2
Tools
Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color contrast checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome Web Developer Tools, NVDA Screenreader, Landmark Navigation (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet
  • https://service.justiz.de/beratungshilfe Web-Angebot öffnen
  • https://service.justiz.de/impressum
  • https://service.justiz.de/beratungshilfe/beratung

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar nicht bestanden Alle Seiten: Die Abschnitte bspw. "Kurz erklärt" sind als Listen strukturiert. Alle Seiten: Im Hochkontrastmodus ist das Logo des Bundesministeriums der Justiz nicht korrekt sichtbar.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
nicht bestanden –

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
Titel beschreiben Thema oder Zweck im Wesentlichen bestanden Formularseite: Der Dokumenttitel enthält eine unterscheidende, individuelle Bezeichnung der jeweiligen Seite, nennt jedoch nicht das Angebot.
Linkzweck ist verständlich (im Kontext) im Wesentlichen bestanden Alle Seiten: Im Linktext ist nicht erkennbar, dass es sich um einen externen Link handelt. Das Icon "externer Link" ist mit aria-hidden="true" ausgezeichnet.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte bestanden –
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen bestanden –
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel bestanden –
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen bestanden –
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen bestanden –
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben bestanden –
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich bestanden –
Bildschirmausrichtung ist änderbar bestanden –
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar bestanden –
Farbe ist nicht einziger Informationsträger bestanden –
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar bestanden –
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend bestanden –
Schriftgröße kann angepasst werden bestanden –
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar bestanden –
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um bestanden –
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend bestanden –
Textabstände sind anpassbar bestanden –
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar bestanden –
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben bestanden –
Tastaturfallen sind nicht vorhanden bestanden –
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar bestanden –
Zeitbegrenzungen sind steuerbar bestanden –
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar bestanden –
Blitzen wird vermieden bestanden –
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden bestanden –
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen bestanden –
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar bestanden –
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck bestanden –
Tastaturfokus ist sichtbar bestanden –
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar bestanden –
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden bestanden –
Label enthält sichtbare Beschriftung bestanden –
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar bestanden –
Sprache ist ausgezeichnet bestanden –
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet bestanden –
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung bestanden –
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung bestanden –
Navigation ist konsistent aufgebaut bestanden –
Elemente sind konsistent bezeichnet bestanden –
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden bestanden –
Label enthalten Eingabehinweise bestanden –
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge bestanden –
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) bestanden –
Syntaxspezifikationen sind erfüllt bestanden –
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar bestanden –
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben bestanden –
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Ergebnis der formalen Prüfung: bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden –
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden –

Nicht anwendbar

Kriterium Status
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
nicht anwendbar

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