Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit

service.justiz.de

Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen

Blindheit Weitgehend zugänglich

Screenreader-Bedienung, Tastaturzugänglichkeit und Struktur sind weitgehend gegeben, aber Probleme bei Struktur/Beziehungen (1.3.1) und der Kennzeichnung externer Links erschweren die Nutzung merklich.

Sehbehinderung Weitgehend zugänglich

Kontraste, Textvergrößerung, Reflow und Tastaturfokus sind gut, jedoch ist das Logo im Hochkontrastmodus nicht erkennbar und die fehlende saubere Struktur wirkt sich teilweise nachteilig aus.

Hörbehinderung Fast barrierefrei

Untertitel und Alternativen für Medien sowie ein Gebärdensprachvideo sind vorhanden, sodass nur geringe Einschränkungen zu erwarten sind.

Motorische Behinderung Fast barrierefrei

Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar, ohne Tastaturfallen und ohne komplexe Zeigereingaben, wodurch Menschen mit motorischen Einschränkungen sie weitgehend barrierefrei nutzen können.

Lernbehinderung Mit Hindernissen nutzbar

Konsistente Navigation, klare Labels und Fehlerhilfen unterstützen zwar, aber fehlende Inhalte in Leichter Sprache und teils suboptimale Struktur und Linkkennzeichnung mindern die Verständlichkeit.

Neurodivergenz Weitgehend zugänglich

Vermeidung von Blinken, konsistente Struktur und steuerbare Zeiten helfen, doch fehlende Leichte-Sprache-Angebote und nicht optimal ausgezeichnete Struktur/Links können Orientierung und Verarbeitung erschweren.

Dokumentierte Barrieren

  • Informationen in Leichter Sprache fehlen

    Für das Angebot gibt es keine Inhalte in Leichter Sprache. Damit fehlt ein vereinfachter Zugang zu zentralen Informationen für Menschen mit eingeschränktem Sprach- oder Leseverständnis.

    Auswirkung: Ich verstehe wichtige Informationen möglicherweise nicht schnell genug oder nur mit großer Anstrengung. Das kann mich davon abhalten, das Angebot selbstständig zu nutzen.

  • Externe Links nicht eindeutig erkennbar

    Links führen teilweise zu externen Angeboten, ohne dass dies im Linktext selbst klar wird. Das Hinweis-Icon ist für Screenreader ausgeblendet und hilft dadurch nicht bei der Erkennung.

    Auswirkung: Ich kann vor dem Öffnen nicht sicher einschätzen, ob mich ein Link auf eine andere Website führt. Das kann mich verunsichern und dazu bringen, unerwartet aus dem Vorgang herauszufallen.

  • Unklare Struktur in Inhaltsabschnitten

    Einige Inhaltsbereiche sind nicht so sauber als Liste oder Beziehung markiert, wie es für eine klare Orientierung hilfreich wäre. Die Informationen sind zwar vorhanden, aber ihre Struktur ist für Assistenztechnologien nicht immer eindeutig erkennbar.

    Auswirkung: Ich muss mich stärker durch Inhalte arbeiten und kann Zusammenhänge nicht immer auf Anhieb erfassen. Das kostet Zeit und erhöht die Gefahr, dass ich wichtige Informationen übersehe.

  • Dokumenttitel nennt das Angebot nicht

    Die Seite hat zwar einen unterscheidbaren Titel, aber der Titel beschreibt das konkrete Angebot nicht eindeutig. Dadurch fehlt ein klarer Bezug, wenn mehrere Seiten oder Tabs geöffnet sind.

    Auswirkung: Ich kann offene Seiten schlechter auseinanderhalten und verliere leichter den Überblick. Das erschwert mir das Wiederfinden der richtigen Formularseite.

  • Logo im Hochkontrastmodus nicht korrekt sichtbar

    Im Hochkontrastmodus ist das Logo des Bundesministeriums der Justiz nicht korrekt erkennbar. Ein zentrales visuelles Orientierungselement fällt damit für Nutzerinnen und Nutzer mit hoher Kontrasteinstellung weg.

    Auswirkung: Ich erkenne die Seite im Hochkontrastmodus schlechter und habe weniger Orientierung. Das kann mein Vertrauen und die schnelle Zuordnung des Angebots beeinträchtigen.

Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Technische Umgebung

OS
Windows 10 Enterprise
Browser
Google Chrome 127.0.6533.100
Screenreader
NVDA 2024.2
Tools
Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color contrast checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome Web Developer Tools, NVDA Screenreader, Landmark Navigation (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet
  • https://service.justiz.de/beratungshilfe Web-Angebot öffnen
  • https://service.justiz.de/impressum
  • https://service.justiz.de/beratungshilfe/beratung

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar nicht bestanden Alle Seiten: Die Abschnitte bspw. "Kurz erklärt" sind als Listen strukturiert. Alle Seiten: Im Hochkontrastmodus ist das Logo des Bundesministeriums der Justiz nicht korrekt sichtbar.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
nicht bestanden

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
Titel beschreiben Thema oder Zweck im Wesentlichen bestanden Formularseite: Der Dokumenttitel enthält eine unterscheidende, individuelle Bezeichnung der jeweiligen Seite, nennt jedoch nicht das Angebot.
Linkzweck ist verständlich (im Kontext) im Wesentlichen bestanden Alle Seiten: Im Linktext ist nicht erkennbar, dass es sich um einen externen Link handelt. Das Icon "externer Link" ist mit aria-hidden="true" ausgezeichnet.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte bestanden
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen bestanden
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen bestanden
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben bestanden
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich bestanden
Bildschirmausrichtung ist änderbar bestanden
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar bestanden
Farbe ist nicht einziger Informationsträger bestanden
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar bestanden
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend bestanden
Schriftgröße kann angepasst werden bestanden
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar bestanden
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um bestanden
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend bestanden
Textabstände sind anpassbar bestanden
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar bestanden
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben bestanden
Tastaturfallen sind nicht vorhanden bestanden
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar bestanden
Zeitbegrenzungen sind steuerbar bestanden
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar bestanden
Blitzen wird vermieden bestanden
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden bestanden
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen bestanden
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar bestanden
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck bestanden
Tastaturfokus ist sichtbar bestanden
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar bestanden
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden bestanden
Label enthält sichtbare Beschriftung bestanden
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar bestanden
Sprache ist ausgezeichnet bestanden
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet bestanden
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Navigation ist konsistent aufgebaut bestanden
Elemente sind konsistent bezeichnet bestanden
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden bestanden
Label enthalten Eingabehinweise bestanden
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge bestanden
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) bestanden
Syntaxspezifikationen sind erfüllt bestanden
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar bestanden
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Ergebnis der formalen Prüfung: bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden

Nicht anwendbar

Kriterium Status
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
nicht anwendbar

Unterstützung

Barrieren sichtbar machen kostet Geld. Hilf uns, dranzubleiben.

BarrierenWatch wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen wie dir, die Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen möchten. Hinter dem Projekt stehen Menschen mit Behinderung, die seit Jahren im Bereich der digitalen Barrierefreiheit oder als Aktivist*innen aktiv sind. Aktuell sind wir im Prozess der Gründung eines gemeinnützigen Vereins, der dieses Engagement beheimaten soll.

ab 5 Euro
im Monat

für Recherche, Prüfungen und den Betrieb der Plattform.