Alle Scans sind unzugänglich

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Die Scans auf sachsen.digital sind nicht per Screenreader zugänglich, nicht einmal zur Nutzung von KI-Assistenzwerkzeugen wie Schrifterkennung um sich einen Überblick über die Daten zu verschaffen oder weiter damit zu arbeiten. Die zusätzlich fehlenden Strukturelemente auf der Seite wie Landmarks oder Überschriften oder der Auszeichnung von Buttons oder anderen Elementen machen die Navigation und ein herunterladen der Daten extrem schwierig.

Auswirkung: Blinde Menschen sind von Sachsen.digital effektiv vollständig ausgeschlossen.

Korrespondenz

Juni 2026

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://sachsen.digital/werkansicht/4667/ Die S... Datum: 09.06.2026 23:37

[Barriere-Meldung #17] Alle Scans sind unzugänglich · 09.06.2026 · digitale Barrierefreiheit

Guten Tag,

im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere
in Ihrem digitalen Angebot unter https://sachsen.digital/werkansicht/4667/

Die Scans auf sachsen.digital sind nicht per Screenreader zugänglich, nicht einmal zur Nutzung von KI-Assistenzwerkzeugen wie Schrifterkennung um sich einen Überblick über die Daten zu verschaffen oder weiter damit zu arbeiten. Die zusätzlich fehlenden Strukturelemente auf der Seite wie Landmarks oder Überschriften oder der Auszeichnung von Buttons oder anderen Elementen machen die Navigation und ein herunterladen der Daten extrem schwierig.

Das Problem hat folgende Auswirkung: Blinde Menschen sind von Sachsen.digital effektiv vollständig ausgeschlossen.

Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere mindestens die WCAG-Kriterien 1.1.1 Non-text Content (A), 1.3.1 Info and Relationships (A), 2.4.1 Bypass Blocks (A), 2.4.6 Headings and Labels (AA) und 4.1.2 Name, Role, Value (A) verletzt sind.

Gemäß § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze bitten wir um Rückmeldung zu dieser Mitteilung innerhalb eines Monats.
Nach Behindertengleichstellungsgesetz, BITV, der EU-Richtlinie 2016/2102, dem OZG, dem BFSG oder entsprechender Landesgesetze sind Sie zur barrierefreien Gestaltung Ihres Angebots verpflichtet.
Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den Stand der Behebung bis einschließlich zur erfolgten Behebung mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
das ehrenamtliche Barrieren-Checker Team von barrieren-gutachten.de

--
Sollten Sie nicht für diese Meldung zuständig sein, leiten Sie sie bitte intern an die korrekten Empfänger*innen weiter.
Diese Meldung wurde durch einen Menschen von einer Proxy-Adresse versandt, damit unser ehrenamtliches Team die Problembehandlung dokumentieren kann.
Nach einer Prüfung werden Ihre Antworten pseudonymisiert von uns veröffentlicht und die meldende Person darüber informiert.

Juli 2026

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, wir möchten Sie gern an unsere Barriere-Meldung vom 09.06.2026 erinnern. Betroffenes digitales Angebot: https://sachsen.digital/werkansicht... Datum: 11.07.2026 17:24

Erinnerung: Alle Scans sind unzugänglich [17]

Guten Tag,

wir möchten Sie gern an unsere Barriere-Meldung vom 09.06.2026 erinnern.

Betroffenes digitales Angebot: https://sachsen.digital/werkansicht/4667/1?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&amp;tx_dlf%5Bpagegrid%5D=0&amp;tx_dlf_navigation%5Bcontroller%5D=Navigation&amp;cHash=d309fd17783300a1ed0fb41064ac998e

Gemeldete Barriere:
Die Scans auf sachsen.digital sind nicht per Screenreader zugänglich, nicht einmal zur Nutzung von KI-Assistenzwerkzeugen wie Schrifterkennung um sich einen Überblick über die Daten zu verschaffen oder weiter damit zu arbeiten. Die zusätzlich fehlenden Strukturelemente auf der Seite wie Landmarks oder Überschriften oder der Auszeichnung von Buttons oder anderen Elementen machen die Navigation und ein herunterladen der Daten extrem schwierig.

Bisher haben wir zu dieser Meldung noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Bitte teilen Sie uns kurz mit, bis wann Sie die Behebung planen. Uns ist bewusst, dass Barrierefreiheit manchmal mehrere Abstimmungen braucht. Eine kurze Zwischenmeldung hilft uns und der meldenden Person bereits sehr, den Vorgang transparent einzuordnen.

Unsere Mitteilung bezieht sich auf § 12b BGG oder entsprechende Landesgesetze, Sie sind zur Antwort verpflichtet. Wir freuen uns über eine Antwort und unterstützen gern, falls Sie Rückfragen zur gemeldeten Barriere haben. Sollte eine Antwort ausbleiben, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Unsere öffentliche Dokumentation der Meldung finden Sie hier: https://barrieren-gutachten.de/meldungen/17

Mit freundlichen Grüßen
Das Team von barrieren-gutachten.de

--
Mehr über barrieren-gutachten.de: https://barrieren-gutachten.de/hilfe/was-ist-barrieren-gutachtende
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

Antworten der Behörde werden hier angezeigt, sobald sie ankommen und von uns überprüft wurden

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