Mehrdeutige PDF-Downloadlinks

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Die Download-Links für die PDFs bei dem Bereich "Ergebnisse der Reifegradmessung" haben alle die gleiche Beschriftung ("Download PDF").

Auswirkung: Wenn eine Nutzer*in eines Screenreaders sich alle Links auf der Seite ausgeben lässt, dann wird 5x "Download PDF" vorgelesen und es ist nicht klar, um welchen Inhalt es sich handelt. Das Problem betrifft auch Personen, die die Spracheingabe nutzen.

Korrespondenz

August 2026

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://digitales-gesundheitsamt.de/foerderung/... Datum: 28.08.2026 16:27

Mehrdeutige PDF-Downloadlinks [94]

Guten Tag,

im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://digitales-gesundheitsamt.de/foerderung/reifegradmodell. Diese hat unser ehrenamtliches Team aus Menschen mit Behinderung bereits nachvollziehen können.

Die Download-Links für die PDFs bei dem Bereich "Ergebnisse der Reifegradmessung" haben alle die gleiche Beschriftung ("Download PDF").

Das gemeldete Problem hat folgende Auswirkung: Wenn eine Nutzer*in eines Screenreaders sich alle Links auf der Seite ausgeben lässt, dann wird 5x "Download PDF" vorgelesen und es ist nicht klar, um welchen Inhalt es sich handelt. Das Problem betrifft auch Personen, die die Spracheingabe nutzen.

Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere die WCAG-2.2-Erfolgskriterien 2.4.4 Link Purpose (In Context) (A) und 4.1.2 Name, Role, Value (A) verletzt sind.

Mit dieser Mitteilung weisen wir Sie gemäß BGG und BITV 2.0 und der Richtlinie (EU) 2016/2102 auf eine digitale Barriere hin. Diese Regelungen verpflichten öffentliche Stellen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Auf dieser rechtlichen Grundlage bitten wir Sie um Rückmeldung innerhalb von 30 Tagen, bis spätestens 27.09.2026.

Bitte beseitigen Sie die gemeldete Barriere schnellstmöglich und halten Sie uns bis zur Behebung über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

Ein referenziertes Gutachten bestätigt die Barriere.
Sie finden das Gutachten hier: https://barrierenwatch.de/gutachten/gesundheitsamt-2025

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Kooperation und Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen
Das Team von BarrierenWatch

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Mehr über BarrierenWatch: https://barrierenwatch.de/hilfe/was-ist-barrierenwatch
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

Behörde an BarrierenWatch Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinw... Datum: 28.08.2026 16:35

Automatische Antwort: Mehrdeutige PDF-Downloadlinks [94]

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise:

Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. Nachrichten mit beleidigendem Inhalt werden nicht beantwortet. Gleiches gilt für anonyme Nachrichten.

Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen sowie Auskunftsersuchen und fachliche Bewertungen

Das BMG ist gegenüber Anregungen und Vorschlägen aufgeschlossen. Diese werden ausgewertet. Schriftliche individuelle Stellungnahmen sind jedoch nicht möglich.

Auch können keine Auskünfte zu in Rede stehenden Neuregelungen erteilt werden. Bitte verfolgen Sie unsere Internetseite www.bundesgesundheitsministerium.dehttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/.

Das BMG nimmt zudem keine fachlichen Stellungnahmen und Bewertungen zu Zeitungsartikeln und sonstiger Medienberichterstattung vor.

Informationen werden grundsätzlich gern zur Verfügung gestellt. Diese müssen jedoch auf Informationen, die Sie auf unserer Internetseite www.bundesgesundheitsministerium.dehttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/ finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragestellungen können nicht geleistet werden.

Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMG sind nicht möglich. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Grundsätzliche Hinweise zur Zuständigkeit des BMG

• Das BMG hat weder die Möglichkeit noch die Berechtigung, die Entscheidungen einzelner Kranken- und Pflegekassen bzw. privater Versicherungsunternehmen zu beeinflussen oder zu überprüfen. Für die Anwendung und Auslegung des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts in Einzelfällen sind die Kranken- und Pflegekassen bzw. die privaten Versicherungsunternehmen zuständig.

Wenn Versicherte mit einer Entscheidung ihrer Kranken- oder Pflegekasse bzw. ihres privaten Versicherungsunternehmens nicht einverstanden sind, haben sie verschiedene Möglichkeiten. Informationen hierzu finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon/beschwerden-ueber-die-kranken-oder-pflegeversicherunghttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon/beschwerden-ueber-die-kranken-oder-pflegeversicherung.html.

• Das BMG kann keine individuelle Patientenberatung durchführen, keine Auskunft über Diagnose- oder Therapiemöglichkeiten für den konkreten Einzelfall erteilen und auch keine Arzt- oder Krankenhausempfehlungen aussprechen.

Informationen zu Gesundheitsthemen, Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten, die auf ausgewählten wissenschaftlichen und evidenzbasierten Quellen beruhen, finden Sie auf der Internetseite https://gesund.bund.dehttps://gesund.bund.de/.

• Entsprechend seiner Aufgabenstellung ist das BMG auch nicht befugt, zu dem Verhalten einer Ärztin/eines Arztes im Einzelfall eine Prüfung durchzuführen.

Sofern Patientinnen/Patienten das Verhalten einer einzelnen Vertragsärztin/eines einzelnen Vertragsarztes beanstanden, können sie dies von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung – bei der diese niedergelassene Ärztin/dieser niedergelassene Arzt Pflichtmitglied ist – überprüfen lassen.

Informationen zu den Zuständigkeiten sowie die Kontaktdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de/html/432.phphttps://www.kbv.de/html/432.php.

Die Aufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung führt das jeweilige Landesministerium für Gesundheit bzw. Soziales. In Stadtstaaten ist die Senatsverwaltung für Gesundheit bzw. Soziales zuständig.

• Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst insbesondere die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Hierzu haben die Kassenärztlichen Vereinigungen sogenannte Terminservicestellen (TSS) zu betreiben, die unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein müssen. Zusätzlich sind die TSS auch über die Internetseite www.116117.dehttp://www.116117.de/ oder über die App 116117.app erreichbar.

• Der Bund hat keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse gegenüber einzelnen Krankenhäusern. Für die Organisation von Arbeits- und Behandlungsabläufen sind die Krankenhäuser eigenverantwortlich zuständig.

Patientinnen und Patienten empfehlen wir, ein vertrauensvolles Gespräch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder mit der Klinikleitung zu führen und ihr Anliegen dort vorzubringen. Sie können sich auch an das zuständige Landesministerium wenden, denn den Bundesländern obliegt die ordnungsbehördliche Aufsicht über die Krankenhäuser.

Das BMG kann die Entscheidungen der vorgenannten Stellen weder überprüfen noch auf sie Einfluss nehmen. Ausnahmegenehmigungen können nicht erteilt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Weiterleitungen an zuständige Stellen nicht möglich sind.

Falschmeldungen/Desinformationen/Telefonumfragen

Falschmeldungen und Fehlinformationen verbreiten sich insbesondere in den sozialen Medien rasend schnell. Hinweise der Bundesregierung, wie Sie Desinformationen erkennen können, finden Sie hier: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-desinformation/falschmeldungen-erkennen-1750146https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/umgang-mit-desinformation/falschmeldungen-erkennen-1750146.

Achten Sie bei Nachrichten sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese. Die E-Mail-Adressen des BMG enden auf @bmg.bund.de. E-Mails mit anderen Endungen, z. B. @bundesministerium-gesundheit.com oder @bmgbund oder @bundesgesundheitsministerium.com, stammen nicht vom BMG. Anhänge aus E-Mails, deren Absender für Sie unbekannt ist, sollten nicht geöffnet werden.

Verlässliche Informationsquellen sind beispielsweise die nachstehend aufgeführten Webseiten.

www.bundesgesundheitsministerium.dehttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/
https://gesund.bund.dehttps://gesund.bund.de/
www.bundesregierung.de/breg-dehttps://www.bundesregierung.de/breg-de
www.rki.dehttps://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
www.pei.dehttps://www.pei.de/
www.bioeg.dehttps://www.bioeg.de/

Gelegentlich wird von Telefonaten berichtet, in denen die Behauptung aufgestellt wird, dass sie im Namen des BMG erfolgen. In diesen Gesprächen werden Informationen über die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger (z. B. Pflegegrad) und persönliche Daten (z. B. Anschrift, E-Mail-Adresse) abgefragt. Entsprechende Telefonumfragen werden grundsätzlich nicht vom BMG in Auftrag gegeben.

Grundsätzlich gilt:

Das BMG fordert keine personenbezogenen Daten von Versicherten an.

Mit freundlichen Grüßen

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