Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar

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Das KIT hat einen Überblick über die angebotenen Studiengänge und dazu Filterfunktionen, um einen besseren Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zu bieten. Die einzelnen Filter lassen sich nicht per Tastatur an- oder abwählen.

Korrespondenz

Juni 2026

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, im Auftrag eines Nutzers melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studiengaenge... Datum: 12.06.2026 23:35

[Barriere-Meldung #19] Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar

Guten Tag,

im Auftrag eines Nutzers melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studiengaenge.php. Diese hat unser ehrenamtliches Team aus Menschen mit Behinderung bereits nachvollziehen können.

Das KIT hat einen Überblick über die angebotenen Studiengänge und dazu Filterfunktionen, um einen besseren Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zu bieten. Die einzelnen Filter lassen sich nicht per Tastatur an- oder abwählen.

Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere die WCAG-Kriterien 2.1.1 Keyboard (A) und 4.1.2 Name, Role, Value (A) verletzt sind. Wenn Bedienfunktionen nicht ohne Maus erreichbar sind, ist auch 2.1.2 No Keyboard Trap (A) möglicherweise betroffen.

Bei dieser Nachricht handelt es sich um eine Mittelung nach § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze. Wir bitten Sie deshalb um Rückmeldung innerhalb eines Monats.

Nach § 12a Behindertengleichstellungsgesetz, § 2 BITV, der EU-Richtlinie 2016/2102, § 7 OZG, § 1 BFSG oder entsprechender Landesgesetze- und Verordnungen sind Sie zur barrierefreien Gestaltung des digitalen Angebots verpflichtet.

Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den aktuellen Stand bis einschließlich zur erfolgten Behebung mitzuteilen.

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Kooperation und Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen
das ehrenamtliche Barrieren-Checker Team von barrieren-gutachten.de

--
Sollten Sie nicht für diese Meldung zuständig sein, leiten Sie sie bitte intern an die korrekten Empfänger*innen weiter.
Der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte widersprechen wir ausdrücklich.
Diese Meldung wurde durch einen Menschen von einer Proxy-Adresse versandt, damit unser ehrenamtliches Team Ihre Problembehandlung dokumentieren kann.
Nach einer Prüfung werden Ihre Antworten pseudonymisiert von uns veröffentlicht und die meldende Person darüber informiert.

Juli 2026

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, wir möchten Sie gern an unsere Barriere-Meldung vom 12.06.2026 erinnern. Betroffenes digitales Angebot: https://www.sle.kit.edu/vorstudium/... Datum: 13.07.2026 01:45

Erinnerung: Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar [19]

Guten Tag,

wir möchten Sie gern an unsere Barriere-Meldung vom 12.06.2026 erinnern.

Betroffenes digitales Angebot: https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studiengaenge.php

Gemeldete Barriere:
Das KIT hat einen Überblick über die angebotenen Studiengänge und dazu Filterfunktionen, um einen besseren Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zu bieten. Die einzelnen Filter lassen sich nicht per Tastatur an- oder abwählen.

Bisher haben wir zu dieser Meldung noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Bitte teilen Sie uns kurz mit, bis wann Sie die Behebung planen. Uns ist bewusst, dass Barrierefreiheit manchmal mehrere Abstimmungen braucht. Eine kurze Zwischenmeldung hilft uns und der meldenden Person bereits sehr, den Vorgang transparent einzuordnen.

Unsere Mitteilung bezieht sich auf § 12b BGG oder entsprechende Landesgesetze, Sie sind zur Antwort verpflichtet. Wir freuen uns über eine Antwort und unterstützen gern, falls Sie Rückfragen zur gemeldeten Barriere haben. Sollte eine Antwort ausbleiben, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Unsere öffentliche Dokumentation der Meldung finden Sie hier: https://barrieren-gutachten.de/meldungen/19

Mit freundlichen Grüßen
Das Team von barrieren-gutachten.de

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Mehr über barrieren-gutachten.de: https://barrieren-gutachten.de/hilfe/was-ist-barrieren-gutachtende
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

BarrierenWatch an Durchsetzungsstelle Guten Tag, wir bitten wir um Prüfung der folgenden gemeldeten digitalen Barriere und um Unterstützung gegenüber der zuständigen öffentlichen Stelle, d... Datum: 23.07.2026 21:13

Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar [19]

Guten Tag,

wir bitten wir um Prüfung der folgenden gemeldeten digitalen Barriere und um Unterstützung gegenüber der zuständigen öffentlichen Stelle, die unsere Meldung trotz Erinnerung noch nicht bearbeitet und die Barriere entfernt hat.

Öffentliche Stelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
in ihrem digitalen Angebot unter https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studiengaenge.php

Das KIT hat einen Überblick über die angebotenen Studiengänge und dazu Filterfunktionen, um einen besseren Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zu bieten. Die einzelnen Filter lassen sich nicht per Tastatur an- oder abwählen.

Unser ehrenamtliches Profi-Team hat die Barriere bereits verifiziert und erfolgreich reproduziert.

Die öffentliche Dokumentation der Meldung, des weiteren Verlaufs und zusätzliche technische Details finden Sie hier: https://barrierenwatch.de/meldungen/studiengangs-informationen-nicht-per-tastatur-bedienbar

Wir bitten um die Einleitung eines Durchsetungsverfahrens und die Dokumentation dieser Meldung. Während des Durchsetzungsverfahrens ist unser ehrenamtliches Team Ihr Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen
das Team von BarrierenWatch

--
Mehr über BarrierenWatch: https://barrierenwatch.de/hilfe/was-ist-barrierenwatch
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

BarrierenWatch an Durchsetzungsstelle Guten Tag, wir bitten wir um Prüfung der folgenden gemeldeten digitalen Barriere und um Unterstützung gegenüber der zuständigen öffentlichen Stelle, d... Datum: 23.07.2026 21:14

Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar [19]

Guten Tag,

wir bitten wir um Prüfung der folgenden gemeldeten digitalen Barriere und um Unterstützung gegenüber der zuständigen öffentlichen Stelle, die unsere Meldung trotz Erinnerung noch nicht bearbeitet und die Barriere entfernt hat.

Öffentliche Stelle: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
in ihrem digitalen Angebot unter https://www.sle.kit.edu/vorstudium/studiengaenge.php

Das KIT hat einen Überblick über die angebotenen Studiengänge und dazu Filterfunktionen, um einen besseren Überblick über die zahlreichen Möglichkeiten zu bieten. Die einzelnen Filter lassen sich nicht per Tastatur an- oder abwählen.

Unser ehrenamtliches Profi-Team hat die Barriere bereits verifiziert und erfolgreich reproduziert.

Die öffentliche Dokumentation der Meldung, des weiteren Verlaufs und zusätzliche technische Details finden Sie hier: https://barrierenwatch.de/meldungen/studiengangs-informationen-nicht-per-tastatur-bedienbar

Wir bitten um die Einleitung eines Durchsetungsverfahrens und die Dokumentation dieser Meldung. Während des Durchsetzungsverfahrens ist unser ehrenamtliches Team Ihr Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen
das Team von BarrierenWatch

--
Mehr über BarrierenWatch: https://barrierenwatch.de/hilfe/was-ist-barrierenwatch
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

Behörde an BarrierenWatch Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittlerweile konnten wir eine Lösung zur Verbesserung finden, deren Umsetzung aktuell vorbereitet wird. Durch... Datum: 29.07.2026 13:25

AW: Erinnerung: Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar [19]

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mittlerweile konnten wir eine Lösung zur
Verbesserung finden, deren Umsetzung aktuell vorbereitet wird. Durch die
Anpassung, die in den nächsten Wochen live geschaltet wird, wird die
genannte Seite per Tastatur bedienbar gemacht und gleichzeitig auch
inhaltlich aktualisiert.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,

August 2026

Durchsetzungsstelle an BarrierenWatch Guten Tag <zensiert>, vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre wertvollen Hinweise zu noch bestehenden Barrieren auf einer Website. Gerne möchten wir I... Datum: 03.08.2026 09:46

AW: EXTERN: Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar [19]

Guten Tag <zensiert>,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre wertvollen Hinweise zu noch bestehenden Barrieren auf einer Website.

Gerne möchten wir Ihnen die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) erläutern:

Berechtigt, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu stellen, sind gemäß § 10b Absatz 3 L-BGG

  • Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
  • kommunale Behindertenbeauftragte nach § 15 Absatz 1 und
  • nach § 15 Absatz 3 BGG anerkannte Verbände oder deren baden-württembergische Landesverbände, wenn sie durch den gegenständlichen Sachverhalt in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind.

Aus den von Ihnen gemachten Angaben lässt sich nicht entnehmen, ob Ihr Profi-Team ein Verband im Sinne der 3. Alternative ist.

Deswegen wären wir Ihnen für eine kurze Rückmeldung bzw. Klarstellung dankbar, ob Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens entsprechend der ersten genannten Alternative stellen möchten.

Wenn Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

BarrierenWatch an Durchsetzungsstelle Guten Tag, vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und die Erläuterung der nach Ihrer Auffassung geltenden Voraussetzungen. BarrierenWatch ist de... Datum: 05.08.2026 01:51

Re: AW: EXTERN: Studiengangs-Informationen nicht per Tastatur bedienbar [19]

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und die Erläuterung der nach Ihrer Auffassung geltenden Voraussetzungen.

BarrierenWatch ist derzeit kein nach § 15 Absatz 3 BGG anerkannter Verband. Der Antrag soll daher nicht auf eine Verbandsberechtigung gestützt werden.

Die betreffende Barriere wurde über unser Portal BarrierenWatch <zensiert> gemeldet, aber letztendlich durch unser Team mit Behinderung geprüft und versandt. BarrierenWatch unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, digitale Barrieren gegenüber den zuständigen öffentlichen Stellen geltend zu machen, und übernimmt auf Wunsch insbesondere die Kommunikation und Dokumentation des Verfahrens.

In unserem 17-köpfigen Team haben wir derzeit kein Mitglied mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, das einen Schlichtungsantrag nach L-BGG stellen könnte. Die betreffende Website ist jedoch unabhängig vom Wohnort öffentlich zugänglich und ihre Nutzung nicht auf Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beschränkt. Wir bitten deshalb darum, die Vereinbarkeit der in § 10b Absatz 3 L-BGG vorgesehenen Wohnsitzbeschränkung mit den unionsrechtlichen Vorgaben zu prüfen.

(EU) 2016/2102 Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie sieht einen Feedback-Mechanismus vor, über den ausdrücklich jede Person öffentliche Stellen auf Verstöße gegen die Anforderungen an die Barrierefreiheit hinweisen kann. Eine Beschränkung des anschließenden Durchsetzungsverfahrens auf Menschen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland erscheint vor diesem Hintergrund zumindest unionsrechtlich klärungsbedürftig. Sie kann dazu führen, dass eine Person eine Barriere zwar melden darf, bei einer unzureichenden Reaktion der öffentlichen Stelle jedoch keinen Zugang zu dem dafür vorgesehenen Durchsetzungsverfahren erhält.

Wir bitten daher darum, den Antrag in meinem Namen (<zensiert>) trotz des fehlenden Wohnsitzes in Baden-Württemberg entgegenzunehmen und inhaltlich zu prüfen. Ich mache eine persönliche Betroffenheit geltend. Sofern dies für sie für die Durchführung des Antrages ausreichend sein könnte, verfüge ich über eine Post-Adresse im Rechtsgebiet von Baden-Württemberg. Sie finden sie im Impressum unseres Portals: https://barrierenwatch.de/impressum

Zugleich bitten wir um eine grundsätzliche Klarstellung für künftige Fälle. Auch weitere über BarrierenWatch eingehende Meldungen sollen von mir beziehungsweise BarrierenWatch gegenüber der Schlichtungsstelle begleitet werden. Wir bitten darum, entsprechende, künftige Anträge in gleicher Weise zu betrachten. Falls Sie den vorliegenden Antrag aufgrund des Wohnsitzes oder der Begleitung der ursprünglichen Meldung durch BarrierenWatch bzw. mir als natürlicher Person für unzulässig halten, bitten wir hilfsweise um eine förmliche, schriftlich begründete und rechtsmittelfähige Entscheidung, damit wir anderweitig eine rechtliche Klärung herbeiführen können.

Als weitere Alternative bitte ich um die Bearbeitung dieses Antrags nach dem PresseG BW und dabei um Auskunft, wie die vorliegende Barriere behoben werden soll und welche Mittel Sie haben, um die Behebung schnellstmöglich zu forcieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

<zensiert> für BarrierenWatch

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BarrierenWatch wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen wie dir, die Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen möchten. Hinter dem Projekt stehen Menschen mit Behinderung, die seit Jahren im Bereich der digitalen Barrierefreiheit oder als Aktivist*innen aktiv sind. Aktuell sind wir im Prozess der Gründung eines gemeinnützigen Vereins, der dieses Engagement beheimaten soll.

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