Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar

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Wenn man eine Tastatur nutzt, dann können die Unterpunkte (Pfeile) im Megamenü nicht erreicht werden.

Korrespondenz

Juli 2026

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://www.leipzig.de/. Diese hat unser ehrena... Datum: 31.07.2026 16:47

Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar [77]

Guten Tag,

im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://www.leipzig.de/. Diese hat unser ehrenamtliches Team aus Menschen mit Behinderung bereits nachvollziehen können.

Wenn man eine Tastatur nutzt, dann können die Unterpunkte (Pfeile) im Megamenü nicht erreicht werden.

Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere die WCAG-2.2-Erfolgskriterien 2.1.1 Keyboard (A) und 2.4.3 Focus Order (A) verletzt sind.

Mit dieser Mitteilung weisen wir Sie gemäß SächsInklusG, BfWebG und BfWebVO und der Richtlinie (EU) 2016/2102 auf eine digitale Barriere hin. Diese Regelungen verpflichten öffentliche Stellen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Auf Grundlage der Regelungen in anderen Bundesländern setzen wir daher eine angemessene Frist von 30 Tagen und bitten Sie um Rückmeldung bis spätestens 30.08.2026.

Bitte beseitigen Sie die gemeldete Barriere schnellstmöglich und halten Sie uns bis zur Behebung über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Kooperation und Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen
Das Team von BarrierenWatch

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Mehr über BarrierenWatch: https://barrierenwatch.de/hilfe/was-ist-barrierenwatch
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

August 2026

Behörde an BarrierenWatch Hallo <zensiert> und liebes Team von BarrierenWatch, die benannte Barriere ist uns bekannt und ist deswegen in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit<... Datum: 07.08.2026 10:24

Antwort auf: Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar [77]

Hallo <zensiert> und liebes Team von BarrierenWatch,

die benannte Barriere ist uns bekannt und ist deswegen in unserer Erklärung zur Barrierefreiheithttps://www.leipzig.de/barrierefreiheit als nicht barrierefreier Inhalt aufgelistet. Die Behebung der Barriere ist bereits beauftragt, wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen.
Um auf die nicht erreichbaren Inhalten dennoch zuzugreifen, müssen Sie den letzten Themenbereich, den Sie mit der Tastatur erreichen öffnen. Viele der Themen die Sie zuvor nicht mit der Tastatursteuerung erreicht haben, finden Sie dort gleich zu Beginn auf der Seite. Andere Themen sind leider sehr viel weiter unten aufgelistet. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie diesen langen Umweg bei der Online-Suche nehmen müssen, um an das gewünschte Informationsziel zu kommen.

Bei Rückfragen kommen Sie gerne wieder auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen

BarrierenWatch an Durchsetzungsstelle Guten Tag, nach der Meldung einer Barriere durch <zensiert> an BarrierenWatch bitten wir um Prüfung und Dokumentation der folgenden gemeldeten digital... Datum: 07.08.2026 14:31

Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar [77]

Guten Tag,

nach der Meldung einer Barriere durch <zensiert> an BarrierenWatch bitten wir um Prüfung und Dokumentation der folgenden gemeldeten digitalen Barriere und um Unterstützung gegenüber der zuständigen öffentlichen Stelle. Diese hat aus unserer Sicht nicht akzeptabel auf unsere Meldung reagiert und eine zeitnahe Lösung des Problems nicht angekündigt. In einem anderen Fall über unser Portal hat die Stadt Leipzig eine technische Korrektur innerhalb von wenigen Tagen vornehmen können.

Wir stellen Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsantrag nach Richtlinie (EU) 2016/2102 Artikel 9 Absatz 1.

Der Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsantrag wird hiermit von mir, <zensiert> aus dem Team von BarrierenWatch, als selbst von der Barriere betroffene, natürliche Person gestellt. Eine Anschrift finden Sie in unserem Impressum: https://barrierenwatch.de/impressum - aus Gründen der Barrierefreiheit und der Transparenz bitte ich jedoch um Kommunikation über diese E-Mail-Adresse.

Angaben zur beteiligten Behörde:
Meldungsnummer: 77
Name: Stadt Leipzig
Anschrift: Burgplatz 1 04109 Leipzig
E-Mail-Adresse: <zensiert>

Digitales Angebot: https://www.leipzig.de/
URL: https://www.leipzig.de/

Beschreibung der Barriere: Wenn man eine Tastatur nutzt, dann können die Unterpunkte (Pfeile) im Megamenü nicht erreicht werden.

Unser ehrenamtliches Profi-Team hat die Barriere bereits verifiziert und erfolgreich reproduziert.

Die öffentliche Dokumentation der Meldung und die Korrespondenz mit der Behörde finden Sie hier: https://barrierenwatch.de/meldungen/unterpunkte-im-megamenu-per-tastatur-unerreichbar

Mit freundlichen Grüßen
Das Team von BarrierenWatch

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Mehr über BarrierenWatch: https://barrierenwatch.de/hilfe/was-ist-barrierenwatch
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

Behörde an BarrierenWatch Hallo <zensiert>, Sie haben uns am 31.07.2026 per E-Mail darauf hingewiesen, dass im Hauptmenü nicht alle Punkte mit der Tastatur erreichbar sind. Dar... Datum: 10.08.2026 17:09

Angestrebtes Durchsetzungsverfahren wegen Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar [77]

Hallo <zensiert>,

Sie haben uns am 31.07.2026 per E-Mail darauf hingewiesen, dass im Hauptmenü nicht alle Punkte mit der Tastatur erreichbar sind.
Darauf haben Sie am 07.08.2026 die Antwort erhalten, dass die Behebung der Barriere bereits bei unserem Dienstleister beauftragt wurde, diese aber Zeit in Anspruch nehmen wird. Zudem ist uns die Barriere bekannt, weshalb sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit transparent aufgelistet ist.
Im Korrespondenzbereich auf BarrierenWatchhttps://barrierenwatch.de/meldungen/unterpunkte-im-megamenu-per-tastatur-unerreichbar steht nun, dass Sie wenige Stunden nach Eingang unserer Antwort, ein Durchsetzungsverfahren beim Freistaat Sachsen wegen der Angelegenheit anstreben.

Folgende Bedingungen müssen für eine Kontaktaufnahme mit der Durchsetzungsstelle, nach ihren eigenen Angaben erfüllt sein:

  1. Wenn eine öffentliche Stelle keine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website hat.
  2. Wenn Sie mit der Erklärung zur Barrierefreiheit nicht einverstanden sind oder die Gründe für Ausnahmen von der Barrierefreiheit nicht nachvollziehen können.
  3. Wenn die Erklärung zur Barrierefreiheit keine Kontaktmöglichkeit für Ihre Beschwerde erhält.
  4. Wenn Sie die in der Erklärung genannte Ansprechperson kontaktiert haben und keine Antwort innerhalb eines Monats erhalten haben.
  5. Wenn Sie eine Antwort von der Ansprechperson erhalten haben, Sie aber mit der Antwort nicht zufrieden sind und weitere Kommunikation mit der Ansprechperson aus Ihrer Sicht keinen Sinn hat.
  6. Wenn die öffentliche Stelle erklärt (in der Erklärung zur Barrierefreiheit oder in Ihrer Rückmeldung auf Ihr Feedback), dass eine barrierefreie Gestaltung von Teilbereichen unverhältnismäßig sei und Sie das prüfen lassen möchten. Die Durchsetzungsstelle prüft, ob tatsächlich eine Unverhältnismäßigkeit besteht.

Keiner dieser Punkte entspricht jedoch dem aktuellen Sachverhalt.

  1. Die von Ihnen benannte Barriere ist Teil der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  2. Die von Ihnen benannte Barriere wird nicht als Ausnahme von der Barrierefreiheit aufgeführt.
  3. Die Erklärung zur Barrierefreiheit hat eine Kontaktmöglichkeit.
  4. Sie haben die Barriere am 31.07.2026 gemeldet und am 07.08.2026 die Antwort erhalten, dass die Barriere behoben wird.
  5. Sie haben das Kommunikationsangebot für Rückfragen nicht genutzt.
  6. Die Behebung der benannten Barriere ist nicht unverhältnismäßig.

Bitte erläutern Sie, warum Sie dennoch ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Mit freundlichen Grüßen

BarrierenWatch an Behörde Guten Tag, wir haben Antrag auf Durchführung des Durchsetzungsverfahrens gestellt, da Ihre Antwort nicht ausreichend bestimmt ist und wir damit nicht... Datum: 13.08.2026 19:36

Re: Angestrebtes Durchsetzungsverfahren wegen Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar [77]

Guten Tag,

wir haben Antrag auf Durchführung des Durchsetzungsverfahrens gestellt, da Ihre Antwort nicht ausreichend bestimmt ist und wir damit nicht zufrieden sind. Die Barriere Ihnen gemäß Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit bereits seit mindestens Ende 2025 bekannt. Eine weitere Verzögerung der Behebung auf unbestimmte Zeit ist aus unserer Sicht nicht zulässig. Deshalb bitten wir Sie um die Mitteilung eines Termins der Abhilfe und um deren zeitnahe Umsetzung.

Wir stellen den Antrag primär für die öffentliche Dokumentation in Hinblick auf die zukünftige Rechtsentwicklung. Die Durchsetzungsverfahren sind Teil unserer Strategie für die strukturelle und langfristige Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit und als beispielhaften Prozess für andere öffentliche Stellen.

Mit freundlichen Grüßen
<zensiert> von BarrierenWatch

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Mehr über BarrierenWatch: https://barrierenwatch.de/hilfe/was-ist-barrierenwatch
Nicht zuständig? Bitte leiten Sie diese Meldung intern weiter.
Antworten werden nach Prüfung pseudonymisiert veröffentlicht.

Behörde an BarrierenWatch Hallo, die von Ihnen benannte Barriere haben wir, wie angekündigt, in kürzester Zeit behoben. Mit freundlichen Grüßen Datum: 19.08.2026 15:31

Angestrebtes Durchsetzungsverfahren wegen Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar

Hallo,

die von Ihnen benannte Barriere haben wir, wie angekündigt, in kürzester Zeit behoben.

Mit freundlichen Grüßen

September 2026

Durchsetzungsstelle an BarrierenWatch Sehr geehrtes Team von BarrierenWatch, vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 7. August 2026, die Sie an die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 2 BfWebG g... Datum: 02.09.2026 17:31

AW: Unterpunkte im Megamenü per Tastatur unerreichbar [77]

Sehr geehrtes Team von BarrierenWatch,

vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 7. August 2026, die Sie an die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 2 BfWebG gerichtet haben.

Ihrer Website entnehmen wir, dass die beschriebene Barriere von der Stadt Leipzig behoben wurde. Die Stadt Leipzig hat uns dies zwischenzeitlich auch schriftlich bestätigt.

Gern möchten wir Ihnen erläutern, wie wir den Sachverhalt einordnen. Die Durchsetzungsstelle kann gemäß § 5 BfWebVO angerufen werden, wenn ein potentieller Verstoß gegen die Anforderungen der §§ 2 und 3 BfWebG vorliegt oder wenn eine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen ausbleibt. Auf unserer Website führen wir unter „Beschwerden an die Durchsetzungsstelle“ sechs typische Fallgruppen auf. Ihr Anliegen betrifft die fünfte: Sie haben eine Antwort erhalten, sind mit dieser aber nicht zufrieden und sehen in einer weiteren Kommunikation keinen Sinn. Da dieser Punkt auf Ihre eigene Einschätzung abstellt, war Ihre Kontaktaufnahme formal berechtigt.

Nach Ihrer Meldung bei der Stadt Leipzig vom 31. Juli 2026 wurde Ihnen am 7. August 2026 mitgeteilt, dass die Barriere bekannt ist, in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgeführt wird und die Behebung bei einem Dienstleister beauftragt wurde. Die Stadt hat die Barriere damit anerkannt, transparent dokumentiert und eine Korrektur umgehend veranlasst. Wir können nachvollziehen, dass Ihnen dabei eine konkrete Zeitangabe gefehlt hat und Sie mit Ihrem Vorgehen auf die Dringlichkeit der Beseitigung digitaler Barrieren hinwirken möchten. Nach Prüfung des Sachverhalts kommen wir gleichwohl zu dem Ergebnis, dass ein Durchsetzungsverfahren hier nicht der geeignete Weg ist.

Uns ist bewusst, dass eine Barriere für die Betroffenen auch dann fortbesteht, wenn sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert oder ihre Behebung bereits beauftragt ist, und dass Wartezeiten hier keine reine Formsache sind, sondern konkrete Ausschlüsse bedeuten. Dass Sie deshalb auf Tempo drängen, ist gut nachvollziehbar. Zugleich hängt die Dauer einer Korrektur maßgeblich vom technischen Aufwand und von den Abläufen beim jeweiligen Dienstleister ab, sodass die Beseitigung einer Barriere einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir möchten Sie daher bitten, einer öffentlichen Stelle nach deren Zusage zur Behebung zunächst eine angemessene Umsetzungsfrist einzuräumen, bevor Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.

Da die Barriere inzwischen behoben ist, schließen wir den Vorgang bei uns ab. Sollten Sie weitere Barrieren feststellen oder eine gemeldete Barriere fortbestehen, wenden Sie sich gern erneut an uns.

Freundliche Grüße

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