02.07.2026 · Team BarrierenWatch · ca. 5 Min. Lesezeit
Bundesregierung stellt Rechte behinderter Menschen unter Vorbehalt
Barrierenwatch warnt: Geplante IFG-Einschränkung, Personalkürzungen und Kontrollabbau gefährden die Durchsetzung digitaler Barrierefreiheit
(Update vom 6. Juli: Bitte unterschreibt die Petition von FragDenStaat zur Erhaltung der Informationsfreiheit. Auch wir sind darauf angewiesen.)
Hamburg, 2. Juli 2026. Der Koalitionsvertrag von SPD und Union versprach eine moderne, niedrigschwellige und barrierefreie Verwaltung. Verwaltungsleistungen sollten digital und „für alle erreichbar“ sein. Auch das Informationsfreiheitsgesetz sollte nicht abgeschafft, sondern mit einem „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformiert werden.
Die heutigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses gehen in die entgegengesetzte Richtung. Transparenz soll erschwert, Kontrolle reduziert und Personal in der Bundesverwaltung eingespart werden. Für Menschen mit Behinderungen ist das alles kein Randthema. Digitale Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt Zugang zu Verwaltung, Arbeitsplätzen, Sozialleistungen, öffentlicher Information, politischer Beteiligung und Rechtsdurchsetzung haben.
Informationsfreiheit ist ein Werkzeug zur Durchsetzung von Teilhabe
SPD, CDU und CSU wollen das Informationsfreiheitsgesetz massiv einschränken. Auskünfte sollen künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ beschränkt werden. Zusätzlich prüft die Koalition, den Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche zu beschränken. Namen von Behördenmitarbeitenden sollen geschwärzt werden. Die Gebühren sollen massiv erhöht werden.
Damit würde aus einem voraussetzungslosen Kontrollrecht eine weitere Barriere. Betroffen wären nicht nur Journalist*innen, Vereine und zivilgesellschaftliche Projekte wie barrieren-gutachten.de, sodern auch behinderte Menschen ganz direkt, die wissen müssen, warum digitale Angebote trotz gesetzlicher Pflicht nicht zugänglich sind, welche Barrieren Behörden kennen und auch warum sie nicht behoben werden.
„Wer Barrierefreiheit kontrollieren will, braucht Zugang zu Informationen. Wenn Prüfberichte, interne Bewertungen und Rechtsdurchsetzung noch schwerer zugänglich werden als unter bestehendem Recht, werden keine Kosten gespart und nicht Bürokratie abgebaut. Dann wird Demokratie abgebaut.“, sagt Casey Kreer von BarrierenWatch.
Barrierefreiheit ist geltendes Recht, kein Service
Öffentliche Stellen des Bundes müssen ihre Websites, Apps und elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe nach § 12a Behindertengleichstellungsgesetz barrierefrei gestalten. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat, gleichberechtigten Zugang zu Information, Kommunikation und digitalen Diensten sicherzustellen. Nach Artikel 21 UN-BRK müssen Informationen rechtzeitig, ohne zusätzliche Kosten und in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden.
Eine Website, die nicht mit Screenreader nutzbar ist, ein Formular, das nicht per Tastatur bedient werden kann, ein Bescheid, der nicht barrierefrei zugänglich ist, oder ein Verwaltungsportal, das Menschen mit Lernschwierigkeiten ausschließt, sind keine Komfortprobleme. Sie verhindern die Ausübung eines unabhängigen, selbstständigen Lebens.
Weniger Kontrolle trifft ein Feld mit Vollzugsdefizit
Der Koalitionsausschuss will Berichtspflichten reduzieren, staatliche Kontrollen vereinfachen und den risikobasierten Ansatz ausweiten. Gleichzeitig soll der Personalbestand bei grundsätzlich allen Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung um 8 Prozent sinken.
Für digitale Barrierefreiheit wäre das fatal. Die BFIT Bund prüft digitale Angebote öffentlicher Stellen, berät Behörden, unterstützt die Schlichtungsstelle und berichtet an die EU-Kommission. Diese Aufgaben brauchen mehr Kapazität als derzeit 7 Angestellte, nicht weniger.
Schon heute werden digitale Barrieren häufig dokumentiert, aber nicht konsequent behoben. Werden Überwachung, Beratung, Schlichtung und öffentliche Nachvollziehbarkeit weiter geschwächt, verlieren behinderte Menschen praktische Durchsetzungsmöglichkeiten, die zuvor schon rar gesät waren und nur selten zu positiven Ergebnissen führten. Ohne die Dokumente, die barrieren-gutachten.de zugänglich macht, wären wir von der Rechtsdurchsetzung noch weiter entfernt.
Sozialrechtliche Verschärfungen erhöhen den Druck
Die Beschlüsse stehen außerdem auch in einem sozialpolitischen Kontext. Zum 1. Juli 2026 ist die Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft getreten. Der Koalitionsausschuss kündigt zusätzlich einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an, mit umfassendem Datenaustausch zwischen Behörden und Änderungen im SGB II und SGB XII.
Menschen mit Behinderungen haben nach Artikel 28 UN-BRK ein Recht auf sozialen Schutz ohne Diskriminierung. Dieses Recht wird nicht durch mehr Misstrauen, mehr Datenabgleich und weniger Transparenz bei Behörden geschützt. Es braucht barrierefreie Verfahren, wirksame Rechtsbehelfe und vor allem auch deutlich mehr Transparenz darüber, wie staatliche Stellen entscheiden.
BarrierenWatch fordert
Die Bundesregierung muss die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes sofort stoppen. Das IFG muss ein voraussetzungsloses Kontrollrecht bleiben. Gebühren dürfen Menschen, Medien, Vereine und Initiativen nicht davon abhalten, staatliches Handeln zu überprüfen.
Prüfberichte zur digitalen Barrierefreiheit müssen dauerhaft von den Überwachungsbehörden selbst veröffentlicht werden. Öffentliche Stellen müssen offenlegen, welche Barrieren festgestellt wurden, welche behoben sind und welche weiter bestehen. Öffentliche Stellen müssen bekannt gewordene Barrieren zügig beheben.
Überwachungs- und Durchsetzungsstellen müssen von Personalkürzungen ausgenommen und gestärkt werden. Barrierefreiheit darf nicht unter Vorbehalte gestellt werden. Bei Gesetzesnovellen muss vorab geprüft werden, wie sie sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken. Organisationen behinderter Menschen müssen wirksam auch abseits einer konsultierenden Rolle beteiligt werden.
Transparenz ist Voraussetzung für digitale Teilhabe
barrierenwatch.de existiert, weil digitale Barrieren in staatlichen Angeboten häufig folgenlos bleiben. Die Plattform macht nachvollziehbar, wo öffentliche Stellen Barrieren dokumentiert haben, welche Barrieren gemeldet wurden, wie Behörden mit diesen Meldungen umgegangen sind und wie das Grundrecht auf digitale Barrierefreiheit umgesetzt wird.
Der Koalitionsausschuss schlägt nun den entgegengesetzten Weg ein: weniger Auskunft, weniger Kontrolle, mehr Hürden. Das darf nicht Gesetz werden. Wer digitale Verwaltung will, muss digitale Barrierefreiheit durchsetzen. Wer Vertrauen in den Staat stärken will, darf Transparenz nicht abbauen. Wer Teilhabe verspricht, darf behinderte Menschen nicht im Kleingedruckten des Bürokratieabbaus verlieren.
Pressekontakt
- Projektleitung Casey Kreer
- E-Mail: presse@barrierenwatch.de
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