Politik

04.09.2026 · Casey Kreer · ca. 4 Min. Lesezeit

Statt Barrieren abzubauen: Bundesregierung will Messlatte senken

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Symbolbild: Im Hintergrund ein Spielplatz, davor eine halb-durchsichtige EU-Flagge und ein Maßband.

Deutschlands öffentliche Websites und Apps sind trotz EU-weiter Vorgaben weiterhin voller Barrieren. Konsequenzen durch die Europäische Union erwartet der Bund offenbar nicht. Das geht aus den Protokollen des Beirats der Bundesinitiative Barrierefreiheit hervor, die wir als erstes veröffentlichen.

In der Sitzung des Beirates vom 9. April 2025 wird der zweite deutsche Überwachungsbericht zur EU-Webseitenrichtlinie deutlich zusammengefasst: Bei Websites öffentlicher Stellen gebe es „keine wesentliche Verbesserung“, bei mobilen Anwendungen sogar „eher Verschlechterung“. Dennoch sei „mit keinen EU-Sanktionen aus Brüssel zu rechnen“, weil viele andere Staaten bei barrierefreien Websites ebenfalls „hinterherhinkten“. Wer diese Einschätzung im Beirat äußerte, bleibt unklar. Der Name ist im Protokoll geschwärzt. Auf Anfrage von BarrierenWatch beantwortete das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht, ob die Aussage aus dem BMAS oder einem anderen Ressort der Bundesverwaltung stammte, dementierte es aber auch nicht. Geplant seien zur Verbesserumg der Situation lediglich weitere Workshops, wovon innerhalb der letzten anderthalb Jahre zwei stattgefunden haben.

Stattdessen verschiebt das Ministerium die Diskussion auf die Bewertungsmethode. Die Aussage habe darauf gezielt, „dass der EU-weite Vergleich dafür spreche, dass die vom Web Accessibility Initiative (WAI) Gremium festgelegten ‚Pass or Fail‘ Bewertungsmuster ggf. kein geeigneter Maßstab zur Darstellung der digitalen Barrierefreiheit sind“. Im Rahmen der geplanten WCAG 3.0 gebe es Bestrebungen für ein „abgestuftes, nuancierteres Bewertungssystem“. Ein solches System kann zwar Fortschritte und Unterschiede genauer sichtbar machen, als Ersatz für eine klare Bewertung der gesetzlichen Anforderungen wäre es jedoch problematisch. Ob eine Website eine vorgeschriebene Mindestanforderung erfüllt, ist keine Frage von Differenziertheit: Eine Schaltfläche ist mit der Tastatur bedienbar oder sie ist es nicht. Ein Bild besitzt eine brauchbare Textalternative oder eben nicht. Abgestufte Bewertungen bergen deshalb die Gefahr, Barrieren hinter vermeintlich guten Punktzahlen verschwinden zu lassen. Eine Behörde könnte dann sehr gut abschneiden, obwohl vorhandene Barrieren Menschen weiterhin vollständig von einer Leistung ausschließen. Nuanciertere Bewertungen dürfen die aktuell bestehenden, eindeutigen Regelungen daher höchstens ergänzen. Bemerkenswert ist außerdem, dass die WCAG 3.0 noch nicht fertiggestellt und nach Angaben des BMAS „aktuell noch nicht terminiert“ sind.

WCAG 3 wird strengere Vorgaben enthalten

Eric Eggert, ehemaliges W3C/WAI-Teammitglied und Leiter des deutschen Übersetzungsteams für WCAG 2.1 erklärt dazu auf unsere Anfrage: „Das grundlegende Konformitätslevel in WCAG 3 (Core Requirements) wird, sofern die Pläne für eine Änderung wirklich beschlossen werden, mit WCAG 2.2 Level AA vergleichbar sein. Darüber hinaus soll es weitere, strengere Anforderungen geben. Es gibt keine Bestrebungen, das Niveau der Barrierefreiheit zu senken. Wer später WCAG-3-Konformität erreichen möchte, tut gut daran, jetzt WCAG-2-Konformität zu erreichen.“

Das BMAS betont indes selbst: „Die öffentlichen Stellen des Bundes sind nach BGG und BITV verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das ist auch die Rechtsauffassung des BMAS.“

Nach Darstellung des Ministeriums habe die EU-Kommission erklärt, die Überwachungsberichte sollten den Mitgliedstaaten vor allem selbst einen Überblick über die Einhaltung der europäischen Vorgaben verschaffen. Nur bei „schwerwiegenden Qualitätsmängeln“ des Berichts kontaktiere die Kommission den betreffenden Staat. Das beantwortet allerdings nur, wie die Kommission mit den Berichten umgeht und nicht, ob sie wegen der darin dokumentierten, anhaltenden Verstöße ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten oder andere Konsequenzen ziehen könnte. Wir haben die Kommission ausdrücklich gefragt, ob Sanktionen gegen Deutschland möglich sind oder geprüft werden. Die Frage ließ die Kommission unbeantwortet. Auch dass in Deutschland keines von 1.184 geprüften Angeboten im Aufgabenbereich des Bundes die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, gilt in BMAS und EU-Kommission scheinbar nicht als schwerwiegender Qualitätsmangel, auf den man reagieren müsse.

Damit bleiben quasi sämtliche Punkte offen: Wer erklärte im Beirat, Deutschland müsse keine Sanktionen fürchten? Worauf stützte sich diese Einschätzung? Und warum diskutiert das zuständige Ministerium über einen weicheren Bewertungsmaßstab, statt dafür zu sorgen, dass Bundesbehörden die längst geltenden Anforderungen endlich erfüllen?

Dies ist der erste Artikel einer Serie über den Inhalt der Protokolle.

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