Leak zur Änderung der Eingliederungshilfe

06.10.2026 · Casey Kreer · ca. 6 Min. Lesezeit

Eingliederungshilfe: Wer entscheidet, wie behinderte Menschen leben?

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Erster Einblick in Eingliederungshilfe-Reform

Das Bundesarbeitsministerium plant, Assistenz häufiger für mehrere Menschen gemeinsam zu erbringen und Verwaltung im großen Stil auf Betroffene zu verlagern. Wir werfen einen Blick auf die kürzlich geleakten Entwürfe und untersuchen, welche Auswirkungen sie auf Menschen mit Behinderung haben.

Tim Sültenfuß lebt mit Assistenz in seiner eigenen Wohnung und ist damit, wie sehr viele von uns, glücklich. Als der Bremer Linken-Abgeordnete, Jurist und Rollstuhlfahrer das der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erzählte, habe sie auf Menschen mit Behinderungen verwiesen, die lieber in größeren Gruppen zusammenlebten, weil sie sonst einsam seien. So schildert er die Begegnung am Rande der Einheitsfeier in Bremen in seinem Instagram-Video vom 6. Oktober. Friedrich Merz habe er zuvor auf die geplante Reform der Eingliederungshilfe angesprochen. Anstatt auf die geäußerten Sorgen einzugehen, habe dieser nur ausweichend mit Fokus auf Betreuungsschlüssel und Kosten geantwortet.

Das Recht, selbst zu entscheiden, wo und mit wem man lebt, ist in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Dazu gehört das selbstbestimmte Leben alleine genauso wie das Leben in Gemeinschaft. Genau an dieser Unterstützung setzen nun erste Änderungsvorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an. Der Sozialrechtler Roland Rosenow hat die Unterlagen zusammen mit einigen juristischen Anmerkungen am 1. Oktober veröffentlicht, die auch die Grundlage für diesen Artikel sind. Dass die Bundesregierung die Eingliederungshilfe reformieren möchte, um Kosten zu sparen, ist schon länger bekannt.

Geteilte Hilfe wird zur neuen Norm

Die Eingliederungshilfe finanziert beispielsweise Assistenz im Alltag, Schulbegleitung und behinderungsbedingt notwendige Beförderung. Schon heute dürfen bestimmte Leistungen gemeinsam für mehrere Menschen gleichzeitig erbracht werden. Das ist gut und richtig, aber auch die Unterstützung alleine muss gewahrt bleiben. Die Reform würde das Gemeinsame jedoch zum neuen gesetzlichen Regelfall machen.

Mehrere Kinder könnten deshalb dazu gezwungen sein, sich eine einzelne Schulbegleitung zu teilen. Wenn alle aber zeitgleich Unterstützung benötigen, ist eine Assistenzkraft nicht ausreichend. Dadurch ist eine zunehmende Verschlechterung der Qualität von inklusivem Unterricht zu erwarten. „Notwendige Leistungen“ sollen aber nach wie vor als Einzelassistenz möglich sein. Diese werden aber von den Betroffenen selbst beantragt und auch verteidigt werden müssen. Die Politikerin und BarrierenWatch-Vorständin Julia Probst meint dazu, dass das Pooling von Assistenzleistungen für gehörlose Personen schon 2016 einer der schärfsten Kritikpunkte am damaligen Entwurf Bundesteilhabegesetz gewesen sei. Die Teilhabe dieser Gruppe an Bildung sei dadurch erheblich behindert. „Faktisch entscheidet ein Sachbearbeiter über Teilhabe und nicht der Mensch mit Behinderung.“

Auch bei anderen Teilhabeleistungen wie der Beförderung oder der Pflege sollen Leistungen zusammengelegt werden, wenn mehrere Menschen mit Behinderung zusammen leben. Das bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, die sich dann noch häufiger nach den ggf. unterschiedlichen Bedarfen ihrer Mitbewohnenden richten müssen.

Zudem möchte das Ministerium von Bärbel Bas per außerparlamentarischer Verordnung selbst genauer bestimmen dürfen, welche Wünsche zur Leistungsgestaltung überhaupt angemessen und welche evtl. abweichenden Angebote zumutbar sind. Heute müssen dabei persönliche und familiäre Umstände sowie die gewünschte Wohnform berücksichtigt werden. Die neuen Kriterien, für die es dann kein Mitspracherecht der Zivilgesellschaft mehr gibt, die aber gesetzlichen Charakter haben, könnten individuelle Wünsche stärker begrenzen. Wie weit das geht, lässt sich derzeit noch nicht beurteilen, aber allein die potentiellen Auswirkungen sind alarmierend genug.

Die derzeitigen Vorschläge verpflichten Menschen nicht zum Umzug in eine Wohngruppe. Sie können aber den Druck erhöhen, sich mit einer standardisierten oder geteilten Assistenz zufriedenzugeben. Wie viel Gewicht hat die Vorstellung eines behinderten Menschen vom eigenen Leben unter diesen Regelungen überhaupt noch?

Weniger Verwaltung für wen?

Interessant wird die Bürokratieverschiebung auch bei der Finanzierung von Assistenzen. Aktuell sind Geldpauschalen auf bestimmte Leistungen begrenzt und die Auszahlung benötigt die aktive Zustimmung der leistungsberechtigten Person. Künftig sollen grundsätzlich alle Leistungen der sozialen Teilhabe in Geldform ausgezahlt werden können. Es soll genügen, dass die Person dem einfach nicht widerspricht.

Wer eine Pauschale erhält, müsste sich davon die passende Unterstützung selbst beschaffen. Selbstbestimmt gewählte Unterstützungsleistungen können grundsätzlich Freiheit schaffen, verschieben aber die Verantwortung für deren Beschaffung vollständig auf die Betroffenen, obwohl der Entwurf ausdrücklich weniger Verwaltungsaufwand verspricht.

Betroffene müssen die angebotene Leistungsform erstmal selbst verstehen, ihre Folgen einschätzen und dann gegebenenfalls ablehnen. Da die im Gesetz geforderte Ablehnung der Pauschalleistung keinen formalen Widerspruch zu einer ungeeigneten Leistung bedeutet, kann für Menschen mit Behinderung ein zusätzliches Rechtsbehelfsverfahren nötig werden.

Ähnlich droht bei geteilter Assistenz mehr Aufwand für die Durchsetzung von passender Hilfe. Die Sozialbehörden bleiben zur individuellen Bedarfsermittlung verpflichtet, aber Betroffene könnten dennoch öfter dazu gezwungen werden, zu erklären und zu dokumentieren, warum die vorgesehene gemeinsame Unterstützung nicht ausreichend ist.

Ein wenig Entlastung

Ein paar Vorschläge des BMAS können tatsächlich helfen. Individuelle sogenannte „Gesamtpläne“, die die Unterstützung dokumentieren, müssen momentan spätestens nach zwei Jahren überprüft werden. Mit Einwilligung der betroffenen Person soll dieser Abstand künftig auf bis zu fünf Jahre ausgedehnt werden können.

Anbieter von Assistenzleistungen sollen künftig bundesweit auf deren Wirtschaftlichkeit und Qualität geprüft werden können. Das ist in vielen Bundesländern bereits möglich. Fehlendes, aber vereinbartes, Personal soll leichter zu Vergütungskürzungen führen. Solche Kontrollen können helfen, unzureichende Versorgung aufzudecken.

Gleichzeitig entstehen damit Risiken für die Verfügbarkeit von guten Assistenzleistungen. Streit über Leistungsvereinbarungen zwischen Anbietern und Kostenträgern soll künftig nicht mehr vor eine Schiedsstelle gebracht werden können. Damit entfällt ein Konfliktlösungsweg gerade für die Festlegung von Inhalt und Qualität der Hilfe.

Die Vorschläge erleichtern es Behörden, Unterstützung gemeinsam oder pauschal zu erbringen. Für behinderte Menschen könnte es dagegen aufwendiger werden, eine für sie passende Leistung zu erhalten. Eine Reform, die Selbstbestimmung stärken soll, müsste diesen Aufwand verringern. Die Pläne des BMAS drohen aber, ihn komplett auf die Betroffenen zu verlagern.

Bildquelle für Porträt von Bärbel Bas: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

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