Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit

www.antisemitismusbeauftragter.de

Dieses Gutachten ist wahrscheinlich veraltet. Ein Neueres vom 17.07.2023 ist verfügbar.

Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen

Blindheit Weitgehend zugänglich

Screenreader-Bedienung, Struktur, Tastaturzugänglichkeit und Formulare sind weitgehend korrekt, jedoch erschweren ineffiziente Lesereihenfolge, lange Suchergebnislinks und einzelne Strukturprobleme die Nutzung merklich.

Sehbehinderung Mit Hindernissen nutzbar

Guter Textkontrast, Skalierbarkeit und Reflow stehen mehreren relevanten Kontrastproblemen bei Steuerelementen gegenüber, was die Bedienbarkeit insbesondere von Slidern und Filtern deutlich einschränkt.

Hörbehinderung Fast barrierefrei

Multimedia-Anforderungen sind erfüllt oder nicht relevant und es gibt ergänzend Inhalte in Gebärdensprache, sodass kaum Nutzungshindernisse bestehen.

Motorische Behinderung Fast barrierefrei

Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar ohne Tastaturfallen oder komplexe Zeigergesten, sodass nur kleinere Effizienzprobleme bei umfangreicher Navigation verbleiben.

Lernbehinderung Weitgehend zugänglich

Konsistente Struktur, verständliche Labels, Fehlerhilfen, leichte Sprache und Gebärdensprache unterstützen gut, während lange Linktexte, ineffiziente Navigation und Filterbedienung die kognitive Belastung erhöhen.

Neurodivergenz Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, fehlende Zeitdruckelemente und steuerbare Animationen helfen, aber ineffiziente Lesereihenfolge, überlange Suchergebnislinks und schlecht erkennbare Bedienelemente können Fokus und Orientierung beeinträchtigen.

Veränderung

Aktuell angezeigt
6 gefundene Barrieren
5,5/10 Ø Schwere
12 gefundene Barrieren +6 zur vorherigen Prüfung
5,6/10 Ø Schwere +0,1 zur vorherigen Prüfung

Dokumentierte Barrieren

  • Schlecht erkennbare Slider-Bedienelemente

    Die Vor- und Zurück-Schalter der Slider auf der Startseite haben einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund. Auch die Plus- und Löschen-Symbole in der Suche sind schwer erkennbar.

    Auswirkung: Ich erkenne nicht sofort, welche Bedienelemente anklickbar sind. Dadurch fällt es mir schwerer, Medien und Filter gezielt zu steuern, vor allem bei eingeschränktem Sehvermögen.

  • Filterbedienung nur umständlich erreichbar

    Nach dem Öffnen der Suche müssen mehrere Schritte durchlaufen werden, bevor die eigentlichen Filter erreicht und genutzt werden können. Die Bedienung ist dadurch unnötig verschachtelt und kostet Zeit und Orientierung.

    Auswirkung: Ich brauche länger, um überhaupt zu den passenden Filteroptionen zu kommen. Wenn ich schnell nach Informationen suchen will, verliere ich leichter den Überblick und breche die Suche eher ab.

  • Formular- und Bedienfelder im Kontaktbereich schwer unterscheidbar

    Im Kontaktbereich heben sich Rahmen und Bedienelemente kaum vom Hintergrund ab. Dadurch sind Eingabefelder und Schaltflächen visuell schwerer wahrnehmbar.

    Auswirkung: Ich muss mehr suchen, um zu erkennen, wo ich klicken oder tippen kann. Das erhöht die Gefahr, wichtige Eingaben zu übersehen oder versehentlich das falsche Element zu wählen.

  • Suchergebnisse sind zu lang und schwer verständlich

    Die Suchergebnisse werden als kompletter Link ausgegeben statt nur mit einer kurzen, aussagekräftigen Überschrift. Dadurch sind die Treffer für Nutzende schwerer zu erfassen und zu unterscheiden.

    Auswirkung: Ich erkenne nicht schnell, welches Suchergebnis relevant ist. Besonders mit Screenreader oder bei kognitiver Belastung muss ich mehr Aufwand investieren, um den richtigen Treffer auszuwählen.

  • Navigation ist für Screenreader unnötig lang

    Die gesamte Hauptnavigation mit allen Unterpunkten wird bei linearer Navigation vollständig durchlaufen. Das macht das Erfassen der Seitenstruktur deutlich ineffizient.

    Auswirkung: Ich muss viele Navigationspunkte anhören, bevor ich zu den eigentlichen Inhalten komme. Das kostet Zeit und erschwert es mir, gezielt und ohne Umwege zu einem Thema zu springen.

  • Wörter sind an unerwarteten Stellen getrennt

    Auf allen Seiten werden Wörter im Quellcode mit Trennzeichen unterbrochen und dadurch unverständlich ausgegeben. Das kann die Lesbarkeit und das Erfassen ganzer Begriffe stören.

    Auswirkung: Ich lese Inhalte stockend oder missverstehe einzelne Wörter. Das kann besonders beim schnellen Überfliegen oder bei assistiver Technik die Orientierung verschlechtern.

Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Technische Umgebung

OS
Windows 10 Pro
Browser
Google Chrome Version 92.0.4515.107 (Offizieller Build) (64-Bit)
Screenreader
JAWS 2021
Auflösung
1920 x 1080 Pixel
Tools
PAC3

Veränderung nach WCAG-Kriterien

17.07.2023 Vereinfachte Überwachung Gutachten ansehen
6 nicht bestanden 4 weitgehend 44 bestanden
01.09.2021 Vereinfachte Überwachung
angezeigtes 2 nicht bestanden 1 weitgehend 44 bestanden
Vergleich der Prüfergebnisse nach Prüfungsdatum und Prüfart
Prüfungsdatum Prüfart Abweichende Prüfart Nicht bestanden Im Wesentlichen bestanden Bestanden
17.07.2023 Vereinfachte Überwachung Nein 6 4 44
01.09.2021 Vereinfachte Überwachung Nein 2 1 44
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  • www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/startseite/startseite-node.html
  • https://www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/service/kontakt/kontakt_node.html Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/beauftragter/beauftragter-node.html
  • https://www.antisemitismusbeauftragter.de/SharedDocs/downloads/Webs/BAS/DE/bmi-programm-eu-rp.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben (A) nicht bestanden Alle Seiten: Die gesamte Hauptnavigation mit den jeweiligen Untermenüpunkten wird bei linearer Navigation komplett durchlaufen und somit die lesende Navigation ineffizient gestaltet. Suche / Filter erweitern: Nach Öffnen der Filterfunktion muss der Anwender erst mehrere Schritte (u.a. Suchbegriff, kombiniertes Eingabefeld, Suchen-Schalter) durchgehen, um zu der Auswahl des Filters zu gelangen. Suche: Die Suchergebnisse werden als kompletter Link ausgegeben und sind damit nicht aussagekräftigt, weil sie zu lang sind. Wir empfehlen nur die Überschrift des Suchergebnis zu verlinken.
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend (AA) nicht bestanden Startseite: Die Bedienelemente des Sliders im Bereich „neueste Medien“ (vor und zurück) haben ein Kontrastverhältnis von 1,7:1. Mindestanforderung ist ein Verhältnis von 3:1. (Abb.01) Startseite: Die Bedienelemente des Sliders im Bereich „verschiedenen Themen im Überblick“ (vor und zurück) haben ein Kontrastverhältnis von 1,1:1. Mindestanforderung ist ein Verhältnis von 3:1. (Abb.02) Suche: "+" bei "Ergebnisse filtern" und "x" zum Löschen von gesetzten Filtern ist nicht gut erkennbar. Kontakt: Rahmenfarbe von Bedien- und Formularelementen hebt sich kaum von der Hintergrundfarbe ab.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar (A) im Wesentlichen bestanden Alle Seiten: Wörter werden mit ­ im Quellcode unterbrochen und dadurch unverständlich ausgegeben. Alle Seiten: Liste mit einem Eintrag. (Seite drucken)

Bestanden

Kriterium Status Notizen
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte (A) bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen (A) bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen (AA) bestanden
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich (A) bestanden
Bildschirmausrichtung ist änderbar (AA) bestanden
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar (AA) bestanden
Farbe ist nicht einziger Informationsträger (A) bestanden
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) (AA) bestanden
Schriftgröße kann angepasst werden (AA) bestanden
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar (AA) bestanden
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um (AA) bestanden
Textabstände sind anpassbar (AA) bestanden
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar (AA) bestanden
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben (A) bestanden
Tastaturfallen sind nicht vorhanden (A) bestanden
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar (A) bestanden
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar (A) bestanden
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden (A) bestanden
Titel beschreiben Thema oder Zweck (A) bestanden
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen (A) bestanden
Linkzweck ist verständlich (im Kontext) (A) bestanden
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar (AA) bestanden
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck (AA) bestanden
Tastaturfokus ist sichtbar (AA) bestanden
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar (A) bestanden
Label enthält sichtbare Beschriftung (A) bestanden
Sprache ist ausgezeichnet (A) bestanden
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet (AA) bestanden
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung (A) bestanden
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung (A) bestanden
Navigation ist konsistent aufgebaut (AA) bestanden
Elemente sind konsistent bezeichnet (AA) bestanden
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden (A) bestanden
Label enthalten Eingabehinweise (A) bestanden
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge (AA) bestanden
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) (AA) bestanden
Syntaxspezifikationen sind erfüllt (A) bestanden
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar (A) bestanden
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben (AA) bestanden Suche / Filtern: Status des Filter-Buttons ist nicht korrekt. Bei geöffnetem Filter wird er als reduziert ausgegeben und umgekehrt.
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Die Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit einem Feedback-Mechanismus vorhanden.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Leichter Sprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unter anderem folgende Punkte erfüllen: Textuelle Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts; Textuelle Hinweise zur Navigation; Textuelle Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit; Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache; Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Gebärdensprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unter anderem folgende Punkte erfüllen: Videoinhalte mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts; Videoinhalte mit Hinweisen zur Navigation; Videoinhalte mit den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit; Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Gebärdensprache; Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten.
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform (entspricht AA)
bestanden

Nicht anwendbar

Kriterium Status
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen (A) nicht anwendbar
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel (A) nicht anwendbar
Live-Audio-Inhalte besitzen Untertitel (AA) nicht anwendbar
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar (A) nicht anwendbar
Zeitbegrenzungen sind steuerbar (A) nicht anwendbar
Blitzen wird vermieden (A) nicht anwendbar
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden (A) nicht anwendbar
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar (A) nicht anwendbar

Unterstützung

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BarrierenWatch wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen wie dir, die Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen möchten. Hinter dem Projekt stehen Menschen mit Behinderung, die seit Jahren im Bereich der digitalen Barrierefreiheit oder als Aktivist*innen aktiv sind. Aktuell sind wir im Prozess der Gründung eines gemeinnützigen Vereins, der dieses Engagement beheimaten soll.

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