Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit
Bundesverfassungsgericht
Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen
Blindheit Mit Hindernissen nutzbar
Screenreader-Bedienbarkeit, Struktur und Tastaturzugänglichkeit sind überwiegend gut, aber Fehler bei Alternativtexten, Semantik, Formularzuordnung und Fokusführung erschweren Nutzung spürbar.
Sehbehinderung Mit Hindernissen nutzbar
Guter Textkontrast, Skalierbarkeit und einspaltiges Reflow werden geboten, jedoch sind schwach sichtbare Eingabefeldrahmen und problematische Hover-/Fokus-Overlays hinderlich.
Hörbehinderung Fast barrierefrei
Untertitel und Alternativen für aufgezeichnete Medien sind vorhanden und es gibt keine relevanten Audio‑Barrieren.
Motorische Behinderung Weitgehend zugänglich
Seite ist vollständig tastaturbedienbar ohne Fallen, aber fehlerhafte Fokusreihenfolge und schwer schließbare Menüs erschweren die Nutzung für Personen mit eingeschränkter Feinmotorik.
Lernbehinderung Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, verständliche Labels und Leichte Sprache unterstützen, jedoch erschweren unklare Fehlerrückmeldungen und komplexe Menüs die Orientierung teilweise.
Neurodivergenz Weitgehend zugänglich
Konsistente Struktur, keine Animationen und Leichte Sprache helfen, aber Fokusprobleme, schwer zu schließende Einblendungen und teils überladene Suchergebnisse können überfordern.
Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Technische Umgebung
- OS
- Windows 10 Enterprise
- Browser
- Google Chrome 129.0.6668.71
- Screenreader
- NVDA 2024.3.1
- Tools
- Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color contrast checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome Web Developer Tools, NVDA Screenreader, Landmark Navigation (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet
Veränderung nach WCAG-Kriterien
| Prüfungsdatum | Prüfart | Abweichende Prüfart | Nicht bestanden | Im Wesentlichen bestanden | Bestanden |
|---|---|---|---|---|---|
| 26.09.2024 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 7 | 1 | 36 |
| 14.04.2021 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 14 | 1 | 40 |
-
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html ⓘ Weitere Gutachten vorhanden Web-Angebot öffnen
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=5399998&resourceId=5402340&input_=5399998&pageLocale=de&templateQueryString=parteiverbot&sortOrder=score+desc&language_=de&submit.x=0&submit.y=0
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html ⓘ Weitere Gutachten vorhanden
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=23
Prüfkriterien
Nicht bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte | nicht bestanden | Alle Seiten: Das Anwendungslogo ist mit dem generischen englischen Text "Government Site Builder Standardlösung" beschriftet. |
| Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar | nicht bestanden | Alle Seiten > Kopfbereich: Die vielfache Nutzung des bedingten Trennstrichs führt in der Sprachausgabe des Screenreaders teilweise zu unverständlichen Trennungen und Buchstabierung von Silben. Alle Seiten > Kopfbereich > Suche, Suchseite: Das Eingabefeld ist mit Autovervollständigung ausgezeichnet, diese Funktionalität konnte jedoch beim langsam Ausfüllen vollständiger Begriffe mit tausenden von Resultaten nicht wahrgenommen werden. Startseite > Inhaltsbereich: Die hierarchische Auszeichnung der Kachelüberschriften entspricht nicht der visuellen Präsentation, in der keine Ebenen unterscheidbar sind. Formularseite: Fehlerzustände von Feldern sind nicht durch Software bestimmbar, und sichtbare Fehlermeldungen sind nicht mit den zugehörigen Feldern verknüpft. |
| Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar | nicht bestanden | Formularseite: Die Eingabefelder für persönliche Daten sind nicht mit den entsprechenden autocomplete-Attributen ausgezeichnet. |
| Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend | nicht bestanden | Formularseite: Leere Eingabefelder haben einen Kontrastabstand von 1,1:1 zum umgebenden Hintergrund. Formularseite, Suchseite: In vergrößerter Ansicht haben Eingabefelder im Inhaltsbereich einen Rahmen mit beidseitigem Kontrastabstand von 1:1 zum Hintergrund. |
| Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar | nicht bestanden | Alle Seiten > Hauptnavigation: Mit Zeiger oder Tastaturfokus eingeblendete Untermenüs können nicht verworfen werden, ohne Zeiger- oder Fokusposition zu verändern. |
| Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen | nicht bestanden | Alle Seiten: In vergrößerter Ansicht sind die Hauptmenüpunkte des ausgeblendeten Hamburgermenüs mit der Tabulatortaste vor dem Menü-Button fokussierbar. Nach dem Einblenden des Menüs muss dann mit der Tabulatortaste rückwärts zurück durch das Menü navigiert werden. |
|
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
|
nicht bestanden | – |
Im Wesentlichen bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet | im Wesentlichen bestanden | Alle Seiten: Das Anwendungslogo ist englisch beschriftet (siehe auch 1.1.1). |
Bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel | bestanden | – |
| Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen | bestanden | – |
| Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben | bestanden | – |
| Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich | bestanden | – |
| Bildschirmausrichtung ist änderbar | bestanden | – |
| Farbe ist nicht einziger Informationsträger | bestanden | – |
| Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) | bestanden | – |
| Schriftgröße kann angepasst werden | bestanden | – |
| Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar | bestanden | – |
| Inhalte brechen in einspaltiges Layout um | bestanden | – |
| Textabstände sind anpassbar | bestanden | – |
| Tastaturbedienbarkeit ist gegeben | bestanden | – |
| Tastaturfallen sind nicht vorhanden | bestanden | – |
| Blitzen wird vermieden | bestanden | – |
| Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden | bestanden | – |
| Titel beschreiben Thema oder Zweck | bestanden | – |
| Linkzweck ist verständlich (im Kontext) | bestanden | – |
| Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar | bestanden | – |
| Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck | bestanden | – |
| Tastaturfokus ist sichtbar | bestanden | – |
| Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden | bestanden | – |
| Label enthält sichtbare Beschriftung | bestanden | – |
| Sprache ist ausgezeichnet | bestanden | – |
| Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung | bestanden | – |
| Eingabe führt nicht zu Kontextänderung | bestanden | – |
| Navigation ist konsistent aufgebaut | bestanden | – |
| Elemente sind konsistent bezeichnet | bestanden | – |
| Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden | bestanden | – |
| Label enthalten Eingabehinweise | bestanden | – |
| Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge | bestanden | – |
| Syntaxspezifikationen sind erfüllt | bestanden | – |
| Name, Rolle und Wert sind identifizierbar | bestanden | – |
|
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
|
bestanden | Ergebnis der formalen Prüfung: nicht bestanden |
|
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
|
bestanden | – |
|
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
|
bestanden | – |
|
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
|
bestanden | – |
Nicht anwendbar
| Kriterium | Status |
|---|---|
| Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen | nicht anwendbar |
| Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen | nicht anwendbar |
| Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar | nicht anwendbar |
| Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar | nicht anwendbar |
| Zeitbegrenzungen sind steuerbar | nicht anwendbar |
| Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar | nicht anwendbar |
| Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar | nicht anwendbar |
| Bewegungsaktivierung ist verzichtbar | nicht anwendbar |
| Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) | nicht anwendbar |
| Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben | nicht anwendbar |
Möglicherweise verwandte Prüfungen
Bundesverfassungsgericht
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 14.04.2021
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