Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit

Bundesverfassungsgericht

Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen

Blindheit Mit Hindernissen nutzbar

Screenreader-Bedienbarkeit, Struktur und Tastaturzugänglichkeit sind überwiegend gut, aber Fehler bei Alternativtexten, Semantik, Formularzuordnung und Fokusführung erschweren Nutzung spürbar.

Sehbehinderung Mit Hindernissen nutzbar

Guter Textkontrast, Skalierbarkeit und einspaltiges Reflow werden geboten, jedoch sind schwach sichtbare Eingabefeldrahmen und problematische Hover-/Fokus-Overlays hinderlich.

Hörbehinderung Fast barrierefrei

Untertitel und Alternativen für aufgezeichnete Medien sind vorhanden und es gibt keine relevanten Audio‑Barrieren.

Motorische Behinderung Weitgehend zugänglich

Seite ist vollständig tastaturbedienbar ohne Fallen, aber fehlerhafte Fokusreihenfolge und schwer schließbare Menüs erschweren die Nutzung für Personen mit eingeschränkter Feinmotorik.

Lernbehinderung Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, verständliche Labels und Leichte Sprache unterstützen, jedoch erschweren unklare Fehlerrückmeldungen und komplexe Menüs die Orientierung teilweise.

Neurodivergenz Weitgehend zugänglich

Konsistente Struktur, keine Animationen und Leichte Sprache helfen, aber Fokusprobleme, schwer zu schließende Einblendungen und teils überladene Suchergebnisse können überfordern.

Veränderung

Aktuell angezeigt
10 gefundene Barrieren -1 zur vorherigen Prüfung
5,4/10 Ø Schwere -2,0 zur vorherigen Prüfung

Dokumentierte Barrieren

  • Formularfehler sind nicht eindeutig den Feldern zugeordnet

    Auf der Formularseite werden Fehlerzustände nicht zuverlässig technisch erkannt und sichtbare Fehlermeldungen sind nicht mit den betroffenen Feldern verbunden. Dadurch bleibt unklar, welches Feld korrigiert werden muss.

    Auswirkung: Ich weiß im Fehlerfall nicht sicher, was genau falsch ist und wo ich ansetzen muss. Das kann dazu führen, dass ich das Formular mehrfach prüfe oder abbreche.

  • PDF nicht barrierefrei nutzbar

    Das bereitgestellte PDF erfüllt die PDF/UA-Anforderungen nicht. Für Bildschirmleseprogramme kann das bedeuten, dass Struktur, Beschriftungen oder Lesereihenfolge unzuverlässig sind.

    Auswirkung: Ich kann das Dokument möglicherweise nicht sinnvoll lesen oder die Inhalte nur mit großem Aufwand erfassen. Bei wichtigen Infos ist das ein echter Zugangshindernis.

  • Fehlerhafte Fokusreihenfolge im Hamburger-Menü

    In vergrößerter Ansicht werden die Hauptmenüpunkte eines ausgeblendeten Menüs vor dem Menü-Button per Tab erreicht. Nach dem Öffnen passt die Reihenfolge nicht mehr zur erwarteten Bedienlogik.

    Auswirkung: Ich werde in einer ungewöhnlichen Reihenfolge durch die Navigation geführt und verliere leichter die Orientierung. Das kann dazu führen, dass ich Menüpunkte übersehe oder unnötig viele Tastenschritte brauche.

  • Schwach sichtbare Eingabefelder und Rahmen

    Leere Eingabefelder und ihre Rahmen heben sich nur sehr schwach vom Hintergrund ab, besonders in vergrößerter Ansicht. Dadurch sind Formularfelder visuell schwer zu erkennen.

    Auswirkung: Ich erkenne nicht immer sofort, wo ich tippen kann oder welches Feld gemeint ist. Das ist vor allem bei Sehschwäche oder hoher Vergrößerung anstrengend.

  • Aufklappmenüs lassen sich nicht ohne Weiteres schließen

    Untermenüs, die bei Zeiger- oder Tastaturfokus erscheinen, können nicht verworfen werden, ohne den Fokus oder die Mausposition zu verändern. Damit bleiben zusätzliche Inhalte länger sichtbar als nötig.

    Auswirkung: Ich kann versehentlich geöffnete Menüs nicht einfach wegklicken oder wegtippen und werde beim Navigieren unterbrochen. Das erschwert die Bedienung und lenkt ab.

  • Unverständliche Sprachausgabe durch Trennstriche im Kopfbereich

    Im Kopfbereich werden viele bedingte Trennstriche so ausgegeben, dass Wörter in der Sprachausgabe zerhackt oder buchstabiert wirken. Das kann Namen und Begriffe schwer verständlich machen.

    Auswirkung: Ich muss Inhalte häufiger erneut anhören oder erraten, was gemeint ist. Das bremst mich besonders bei der schnellen Orientierung auf der Seite.

  • Suchfeld-Autovervollständigung nicht zuverlässig nutzbar

    Das Suchfeld ist zwar als Autovervollständigung markiert, die Funktion war beim Ausfüllen aber nicht wahrnehmbar. Dadurch kann die Suchunterstützung praktisch ausfallen.

    Auswirkung: Ich bekomme keine verlässliche Hilfe bei der Eingabe und muss Suchbegriffe komplett selbst eingeben. Das macht die Suche langsamer, besonders bei langen oder schwierigen Begriffen.

  • Hierarchien der Kachelüberschriften sind nicht erkennbar

    Auf der Startseite stimmen die Überschriftenebenen der Kacheln nicht mit der sichtbaren Gliederung überein. Dadurch lässt sich die Seitenstruktur nicht gut erfassen.

    Auswirkung: Ich kann Inhalte schlechter über Überschriften erfassen und springe eher von einem Element zum nächsten ohne klare Ordnung. Das erschwert die Orientierung auf der Startseite.

  • Fehlende sinnvolle Alternativtexte für das Logo

    Das Logo ist nicht mit einer passenden Beschreibung versehen, sondern nur mit einem generischen englischen Text. Dadurch wird der Informationswert des Logos für assistive Technologien verfehlt.

    Auswirkung: Ich kann nicht erkennen, wofür die Seite steht, wenn ich mit Screenreader unterwegs bin. Das wirkt unprofessionell und erschwert die eindeutige Einordnung der Seite.

  • Persönliche Datenfelder ohne Autocomplete-Unterstützung

    Eingabefelder für persönliche Daten sind nicht mit passenden autocomplete-Attributen versehen. Dadurch werden Browser- und Hilfefunktionen zum automatischen Ausfüllen nicht angeboten.

    Auswirkung: Ich muss meine Daten jedes Mal manuell eingeben, obwohl das technisch oft vereinfacht werden könnte. Das kostet mehr Zeit und erhöht die Fehleranfälligkeit.

Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Technische Umgebung

OS
Windows 10 Enterprise
Browser
Google Chrome 129.0.6668.71
Screenreader
NVDA 2024.3.1
Tools
Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color contrast checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome Web Developer Tools, NVDA Screenreader, Landmark Navigation (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet

Veränderung nach WCAG-Kriterien

26.09.2024 Vereinfachte Überwachung
angezeigtes 7 nicht bestanden 1 weitgehend 36 bestanden
14.04.2021 Vereinfachte Überwachung Gutachten ansehen
14 nicht bestanden 1 weitgehend 40 bestanden
Vergleich der Prüfergebnisse nach Prüfungsdatum und Prüfart
Prüfungsdatum Prüfart Abweichende Prüfart Nicht bestanden Im Wesentlichen bestanden Bestanden
26.09.2024 Vereinfachte Überwachung Nein 7 1 36
14.04.2021 Vereinfachte Überwachung Nein 14 1 40
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html Weitere Gutachten vorhanden Web-Angebot öffnen
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=5399998&resourceId=5402340&input_=5399998&pageLocale=de&templateQueryString=parteiverbot&sortOrder=score+desc&language_=de&submit.x=0&submit.y=0
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=23

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte nicht bestanden Alle Seiten: Das Anwendungslogo ist mit dem generischen englischen Text "Government Site Builder Standardlösung" beschriftet.
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar nicht bestanden Alle Seiten > Kopfbereich: Die vielfache Nutzung des bedingten Trennstrichs führt in der Sprachausgabe des Screenreaders teilweise zu unverständlichen Trennungen und Buchstabierung von Silben. Alle Seiten > Kopfbereich > Suche, Suchseite: Das Eingabefeld ist mit Autovervollständigung ausgezeichnet, diese Funktionalität konnte jedoch beim langsam Ausfüllen vollständiger Begriffe mit tausenden von Resultaten nicht wahrgenommen werden. Startseite > Inhaltsbereich: Die hierarchische Auszeichnung der Kachelüberschriften entspricht nicht der visuellen Präsentation, in der keine Ebenen unterscheidbar sind. Formularseite: Fehlerzustände von Feldern sind nicht durch Software bestimmbar, und sichtbare Fehlermeldungen sind nicht mit den zugehörigen Feldern verknüpft.
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar nicht bestanden Formularseite: Die Eingabefelder für persönliche Daten sind nicht mit den entsprechenden autocomplete-Attributen ausgezeichnet.
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend nicht bestanden Formularseite: Leere Eingabefelder haben einen Kontrastabstand von 1,1:1 zum umgebenden Hintergrund. Formularseite, Suchseite: In vergrößerter Ansicht haben Eingabefelder im Inhaltsbereich einen Rahmen mit beidseitigem Kontrastabstand von 1:1 zum Hintergrund.
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar nicht bestanden Alle Seiten > Hauptnavigation: Mit Zeiger oder Tastaturfokus eingeblendete Untermenüs können nicht verworfen werden, ohne Zeiger- oder Fokusposition zu verändern.
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen nicht bestanden Alle Seiten: In vergrößerter Ansicht sind die Hauptmenüpunkte des ausgeblendeten Hamburgermenüs mit der Tabulatortaste vor dem Menü-Button fokussierbar. Nach dem Einblenden des Menüs muss dann mit der Tabulatortaste rückwärts zurück durch das Menü navigiert werden.
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
nicht bestanden

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet im Wesentlichen bestanden Alle Seiten: Das Anwendungslogo ist englisch beschriftet (siehe auch 1.1.1).

Bestanden

Kriterium Status Notizen
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen bestanden
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben bestanden
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich bestanden
Bildschirmausrichtung ist änderbar bestanden
Farbe ist nicht einziger Informationsträger bestanden
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) bestanden
Schriftgröße kann angepasst werden bestanden
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar bestanden
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um bestanden
Textabstände sind anpassbar bestanden
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben bestanden
Tastaturfallen sind nicht vorhanden bestanden
Blitzen wird vermieden bestanden
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden bestanden
Titel beschreiben Thema oder Zweck bestanden
Linkzweck ist verständlich (im Kontext) bestanden
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar bestanden
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck bestanden
Tastaturfokus ist sichtbar bestanden
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden bestanden
Label enthält sichtbare Beschriftung bestanden
Sprache ist ausgezeichnet bestanden
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Navigation ist konsistent aufgebaut bestanden
Elemente sind konsistent bezeichnet bestanden
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden bestanden
Label enthalten Eingabehinweise bestanden
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge bestanden
Syntaxspezifikationen sind erfüllt bestanden
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Ergebnis der formalen Prüfung: nicht bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
bestanden
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden

Nicht anwendbar

Kriterium Status
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen nicht anwendbar
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen nicht anwendbar
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar nicht anwendbar
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar nicht anwendbar
Zeitbegrenzungen sind steuerbar nicht anwendbar
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar nicht anwendbar
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar nicht anwendbar
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar nicht anwendbar
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) nicht anwendbar
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben nicht anwendbar

Möglicherweise verwandte Prüfungen

Bundesverfassungsgericht

Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Prüfung vom 14.04.2021

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