Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit
Generalbundesanwalt
Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen
Blindheit Mit Hindernissen nutzbar
Screenreader-Nutzung ist grundsätzlich möglich, aber Struktur-, Navigations- und Statusprobleme (u.a. 1.3.1, 1.3.2, 2.4.1, 4.1.2, unzureichende Leichte Sprache/Gebärde, nicht barrierefreie PDFs) beeinträchtigen die Orientierung deutlich.
Sehbehinderung Weitgehend zugänglich
Gute Textkontraste, Skalierbarkeit und responsives Layout sind vorhanden, aber der schwache Kontrast einzelner Bedienelemente (1.4.11) und teils unklare Struktur mindern die Nutzbarkeit etwas.
Hörbehinderung Fast barrierefrei
Es gibt keine relevanten Audio-/Video-Inhalte, Untertitel-Anforderungen sind nicht anwendbar und Gebärdensprachinformationen sind im Wesentlichen vorhanden, wenn auch nicht vollständig nach BITV-Anlage 2.
Motorische Behinderung Fast barrierefrei
Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar ohne Tastaturfallen, mit sichtbarem Fokus und ohne komplexe Zeigereingaben oder Bewegungssteuerung, nur kleinere Navigationsmängel (Skiplinks) können etwas bremsen.
Lernbehinderung Weitgehend zugänglich
Klare Grundstruktur, konsistente Navigation, Leichte Sprache und Gebärde sind vorhanden, aber nicht vollumfänglich nach Vorgabe umgesetzt und unklare Linktexte/Strukturaspekte erschweren das Verständnis.
Neurodivergenz Weitgehend zugänglich
Es gibt kaum zeitliche, animierte oder sensorische Belastungen und die Navigation ist konsistent, jedoch erschweren teils verwirrende Überschriften-/Linkbezeichnungen und unvollständig umgesetzte Unterstützungsangebote die Orientierung.
Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Technische Umgebung
- OS
- Windows 10 Pro
- Browser
- Google Chrome Version 91.0.4472.101 (Offizieller Build) (64-Bit)
- Screenreader
- JAWS 2021
- Auflösung
- 1920 x 1080 Pixel
-
www.generalbundesanwalt.de/DE/Home/home_node.html Web-Angebot öffnen
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www.generalbundesanwalt.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=478572&resourceId=481722&input_=478572&pageLocale=de&templateQueryString=bund&submit.x=0&submit.y=0
-
www.generalbundesanwalt.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
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www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/presse_node.html
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www.generalbundesanwalt.de/DE/Wir-ueber-uns/Organigramm/Organigramm-node.html
Prüfkriterien
Nicht bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar | nicht bestanden | ­-Worttrennungen stören ScreenReader, die H1-Hierarchie weist leere H1 auf, unklare Bezeichnungen wie FooterAural/NavIndexAural verwirren, viele H1 sollten als Regionen ausgezeichnet werden und der Cookie-Dialog am Seitenende ist für ScreenReader schwer erreichbar. |
| Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben | nicht bestanden | H4-Überschriften „Unternavigationspunkte“ werden mit jedem geschlossenen Untermenü ausgegeben und erscheinen beim Einsatz eines ScreenReaders. |
| Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend | nicht bestanden | Das Such-Eingabefeld besitzt einen Rand mit unzureichendem Kontrastabstand. |
| Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet | nicht bestanden | Der Sprachwechsel auf der deutschen Version ist auf Englisch („Switch to english website“). |
| Name, Rolle und Wert sind identifizierbar | nicht bestanden | Der Status der Hauptnavigation ist nicht erkennbar. |
|
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
|
nicht bestanden | Auf dem geprüften Webauftritt ist keine Feedback-Seite vorhanden. |
|
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
|
nicht bestanden | PAC3-Test zeigt nicht erbrachte PDF/UA-Konformität. |
Im Wesentlichen bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden | im Wesentlichen bestanden | Einige Skiplinks (Sprungmarken) funktionieren nicht. |
| Linkzweck ist verständlich (im Kontext) | im Wesentlichen bestanden | Links mit der Beschriftung „mehr Erfahren“ sollten das Thema eindeutiger beschreiben. |
|
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
|
im Wesentlichen bestanden | Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache ist vorhanden, sollte aber die in Anlage 2 BITV 2.0 genannten Anforderungen erfüllen (Textuelle Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf weitere Informationen). |
|
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
|
im Wesentlichen bestanden | Seite mit Gebärdensprache-Inhalten vorhanden, sollte die in Anlage 2 BITV 2.0 geforderten Hinweise zu Inhalten, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten. |
Bestanden
| Kriterium | Status |
|---|---|
| Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte | bestanden |
| Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich | bestanden |
| Bildschirmausrichtung ist änderbar | bestanden |
| Farbe ist nicht einziger Informationsträger | bestanden |
| Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) | bestanden |
| Schriftgröße kann angepasst werden | bestanden |
| Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar | bestanden |
| Inhalte brechen in einspaltiges Layout um | bestanden |
| Textabstände sind anpassbar | bestanden |
| Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar | bestanden |
| Tastaturbedienbarkeit ist gegeben | bestanden |
| Tastaturfallen sind nicht vorhanden | bestanden |
| Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar | bestanden |
| Zeitbegrenzungen sind steuerbar | bestanden |
| Titel beschreiben Thema oder Zweck | bestanden |
| Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen | bestanden |
| Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar | bestanden |
| Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck | bestanden |
| Tastaturfokus ist sichtbar | bestanden |
| Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar | bestanden |
| Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden | bestanden |
| Label enthält sichtbare Beschriftung | bestanden |
| Bewegungsaktivierung ist verzichtbar | bestanden |
| Sprache ist ausgezeichnet | bestanden |
| Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung | bestanden |
| Eingabe führt nicht zu Kontextänderung | bestanden |
| Navigation ist konsistent aufgebaut | bestanden |
| Elemente sind konsistent bezeichnet | bestanden |
| Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden | bestanden |
| Label enthalten Eingabehinweise | bestanden |
| Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge | bestanden |
| Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) | bestanden |
| Syntaxspezifikationen sind erfüllt | bestanden |
| Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben | bestanden |
|
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
|
bestanden |
Nicht anwendbar
| Kriterium | Status |
|---|---|
| Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen | nicht anwendbar |
| Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel | nicht anwendbar |
| Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen | nicht anwendbar |
| Live-Audio-Inhalte besitzen Untertitel | nicht anwendbar |
| Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen | nicht anwendbar |
| Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar | nicht anwendbar |
| Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar | nicht anwendbar |
| Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar | nicht anwendbar |
| Blitzen wird vermieden | nicht anwendbar |
Möglicherweise verwandte Prüfungen
www.generalbundesanwalt.de
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 10.05.2023
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