Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit

www.vertreter-des-bundesinteresses.de

Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen

Blindheit Weitgehend zugänglich

Alle relevanten technischen WCAG-A/AA-Anforderungen für Screenreader werden erfüllt, nur vereinzelt unpräzise Alternativtexte und Titel mindern die Orientierung leicht.

Sehbehinderung Fast barrierefrei

Kontraste, Textvergrößerung, Reflow und Anpassbarkeit sind gegeben, damit ist die Seite für sehbehinderte Menschen weitgehend gut nutzbar.

Hörbehinderung Weitgehend zugänglich

Multimedia ist mit Untertiteln und Alternativen gut zugänglich, aber das fehlende Gebärdensprachvideo verschlechtert die Nutzbarkeit für viele Gehörlose etwas.

Motorische Behinderung Fast barrierefrei

Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Fallen und ohne komplexe Zeiger-Gesten bietet eine hohe Nutzbarkeit für motorisch eingeschränkte Menschen.

Lernbehinderung Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Struktur, Fehlerhilfen und ein Angebot in Leichter Sprache unterstützen kognitive Einschränkungen gut, kleinere Benennungsmängel bleiben jedoch.

Neurodivergenz Weitgehend zugänglich

Verzicht auf automatische Effekte, konsistente Bedienlogik und gute Struktur helfen neurodivergenten Personen, auch wenn kein spezielles Customizing von Ablenkungen ersichtlich ist.

Veränderung

Aktuell angezeigt
4 gefundene Barrieren -7 zur vorherigen Prüfung
4,0/10 Ø Schwere -2,5 zur vorherigen Prüfung

Dokumentierte Barrieren

  • Gebärdensprachvideo fehlt

    Für zentrale Inhalte steht kein Gebärdensprachvideo zur Verfügung. Die Website bietet zwar andere Zugänge wie Untertitel und Leichte Sprache, aber nicht diese zusätzliche Form der Aufbereitung.

    Auswirkung: Ich kann Inhalte nur eingeschränkt in meiner bevorzugten Kommunikationsform erfassen. Gerade wenn ich Gebärdensprache am besten verstehe, ist der Zugang deutlich erschwert.

  • Bildbeschreibung ist inhaltlich zu ungenau

    Bei einer Abbildung unter „Bundesverwaltungsbericht“ beschreibt der Alternativtext nicht klar, was auf dem Bild zu sehen ist. Statt der konkreten visuellen Information bleibt nur eine unvollständige oder missverständliche Beschreibung.

    Auswirkung: Ich erfasse den Inhalt der Abbildung nicht zuverlässig. Wenn das Bild wichtige Informationen trägt, fehlt mir dadurch ein Teil des Seiteninhalts.

  • Logotext benennt die Behörde falsch

    Der Alternativtext des Logos ist unpräzise und misgendert die VBI. Dadurch wird ein wichtiges Orientierungselement im Kopfbereich falsch oder irritierend angesagt.

    Auswirkung: Ich bekomme an einer prominenten Stelle eine falsche Bezeichnung vorgelesen. Das kann mich verunsichern und erschwert mir, die Seite und ihre Absenderin schnell einzuordnen.

  • Seitentitel mit falscher Bezeichnung

    Die Titel der Seiten enthalten einen Präfix, der die VBI falsch benennt. Der Seitentitel ist damit nicht sauber auf das Thema oder den Absender abgestimmt.

    Auswirkung: Ich kann Seiten in mehreren geöffneten Tabs schlechter unterscheiden und erkenne den Kontext nicht sofort. Das kostet Orientierung, besonders bei Screenreader-Nutzung.

Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Technische Umgebung

OS
Windows 10 Enterprise
Browser
Google Chrome 129.0.6668.90
Screenreader
NVDA 2024.3.1
Auflösung
SVGA - 800 x 600
Tools
Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color contrast checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome Web Developer Tools, NVDA Screenreader, Landmark Navigation (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet

Veränderung nach WCAG-Kriterien

08.10.2024 Vereinfachte Überwachung
angezeigtes 1 nicht bestanden 2 weitgehend 51 bestanden
18.04.2023 Vereinfachte Überwachung Gutachten ansehen
13 nicht bestanden 0 weitgehend 41 bestanden
Vergleich der Prüfergebnisse nach Prüfungsdatum und Prüfart
Prüfungsdatum Prüfart Abweichende Prüfart Nicht bestanden Im Wesentlichen bestanden Bestanden
08.10.2024 Vereinfachte Überwachung Nein 1 2 51
18.04.2023 Vereinfachte Überwachung Nein 13 0 41
  • https://www.vertreterin-des-bundesinteresses.de/Webs/VBI/DE/startseite/startseite-node.html Web-Angebot öffnen
  • https://www.vertreterin-des-bundesinteresses.de/Webs/VBI/DE/service/kontakt/kontakt_node.html Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.vertreterin-des-bundesinteresses.de/Webs/VBI/DE/aufgaben/aufgaben-node.html Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.vertreterin-des-bundesinteresses.de/SharedDocs/downloads/Webs/VBI/DE/jahresbericht_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
nicht bestanden Gebärdensprache-Video nicht vorhanden.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte im Wesentlichen bestanden Alle Seiten > Kopfbereich: Der Alternativtext des Logos misgendert die VBI. Inhaltsseite: Aus dem Alternativtext der Abbildung unter "Bundesverwaltungsbericht" geht nicht hervor, dass es sich um die Titel mehrerer Buchrücken handelt.
Titel beschreiben Thema oder Zweck im Wesentlichen bestanden Alle Seiten: Der Präfix im Titel misgendert die VBI.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen bestanden
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen bestanden
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen bestanden
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar bestanden
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben bestanden
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich bestanden
Bildschirmausrichtung ist änderbar bestanden
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar bestanden
Farbe ist nicht einziger Informationsträger bestanden
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar bestanden
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) bestanden
Schriftgröße kann angepasst werden bestanden
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar bestanden
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um bestanden
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend bestanden
Textabstände sind anpassbar bestanden
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar bestanden
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben bestanden
Tastaturfallen sind nicht vorhanden bestanden
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar bestanden
Zeitbegrenzungen sind steuerbar bestanden
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar bestanden
Blitzen wird vermieden bestanden
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden bestanden
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen bestanden
Linkzweck ist verständlich (im Kontext) bestanden
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar bestanden
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck bestanden
Tastaturfokus ist sichtbar bestanden
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar bestanden
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden bestanden
Label enthält sichtbare Beschriftung bestanden
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar bestanden
Sprache ist ausgezeichnet bestanden
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet bestanden
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung bestanden
Navigation ist konsistent aufgebaut bestanden
Elemente sind konsistent bezeichnet bestanden
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden bestanden
Label enthalten Eingabehinweise bestanden
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge bestanden
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) bestanden
Syntaxspezifikationen sind erfüllt bestanden
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar bestanden
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Ergebnis der formalen Prüfung: bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
bestanden
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
bestanden

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