Kosten für Barrierefreiheit im NIWIS
Was hat die Bundesregierung für ihren Barrierenreichtum in einer neuen, prominent vorgestellten Web-Anwendung bezahlt?
Für mehr Transparenz
Wir recherchieren, wie digitale Barrierefreiheit in Deutschland von den Behörden behandelt, umgesetzt und überprüft wird.
Wir benutzen Informationsfreiheitsgesetze und die Plattform FragDenStaat, um weitere Informationen zum Beispiel zu Prüfverfahren, Schlichtungsversuchen oder verzögerter Umsetzung zu veröffentlichen. Damit leisten wir weitere journalistischen Beiträge für redaktionelle Berichterstattung rund um das Thema digitale Barrierefreiheit.
Wenn du auch eine thematisch passende IFG-Anfrage über FragDenStaat gestellt hast und du denkst, dass sie in diese Sammlung passt, schreib uns, damit wir sie hier aufnehmen können!
Hinweis: Wir stehen in keiner Verbindung zu FragDenStaat und handeln unabhängig.
Anfrage einreichenWas hat die Bundesregierung für ihren Barrierenreichtum in einer neuen, prominent vorgestellten Web-Anwendung bezahlt?
Eine von der Bundesregierung prominent vorgestellte neue Web-Anwendung wurde wieder einmal voller Barrieren veröffentlicht. Wir möchten wissen, welche Schritte die Verantwortliche Stelle bereits unternommen hat, um das Angebot in Zukunft gesetzeskonform zu betreiben.
Behörden schätzen die Barrierefreiheit ihrer Web-Angebote gerne selbst ein. Bei einem sehr prominenten Beispiel in dem wesentliche Aspekte in der Erklärung zur Barrierefreiheit fehlen, möchten wir gerne wissen, wie diese Schätzung zustande kam.
Das BMAS darf nach § 5 Abs. 2 BITV 2.0 Veröffentlichungen des Ausschusses für Barrierefreie Informationstechnik unterbinden, auch willkürlich. Wir möchten wissen, ob und aus welchen Gründen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht wurde.
Der Beirat der MLBF hat 2 Mitglieder aus der Behindertenvertretung und 9 aus Wirtschaftsverbänden. Wir wollen wissen, wie dieser Beirat zustande kommt und welche Kompetenzen er haben soll, denn im Staatsvertrag zur MLBF ist er nicht definiert.
Das Land Baden-Württemberg prüft sehr viele digitale Angebote auf deren Barrierefreiheit. Mit dem Prüfplan lässt sich nachvollziehen, wie einzelne Angebote priorisiert werden und wann erneute Tests eingeplant werden.