Staatliches Gutachten zur digitalen Barrierefreiheit
Bundesregierung Android App
Nutzbarkeit mit unterschiedlichen Behinderungen
Blindheit Kaum nutzbar
Fehlende Rollen, Zustände, Alternativtexte und nicht vollständig per Tastatur bedienbare Elemente schränken Screenreader‑Nutzung massiv ein.
Sehbehinderung Kaum nutzbar
Unzureichende Kontraste, nicht anpassbare Untertitel und ein nicht barrierefreies PDF erschweren die Wahrnehmung stark.
Hörbehinderung Mit Hindernissen nutzbar
Untertitel sind grundsätzlich vorhanden, aber nicht anpassbar und ohne ergänzende Gebärdensprach‑Angebote dokumentiert.
Motorische Behinderung Mit Hindernissen nutzbar
Wesentliche interaktive Elemente sind per externer Tastatur nicht erreichbar, was die Nutzung für viele motorisch Eingeschränkte deutlich limitiert.
Lernbehinderung Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende klare Alternativtexte, unvollständige Strukturierung von Inhalten und keine Erklärung zur Barrierefreiheit können Orientierung und Verständnis erschweren.
Neurodivergenz Mit Hindernissen nutzbar
Mangelnde Struktur, unklare Bedienelemente und fehlende anpassbare Untertiteloptionen können Reizbelastung und Verständnisprobleme erhöhen.
Hinweis: Diese Zusammenfassung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Technische Umgebung
- OS
- Android 14
- Browser
- Safari
- Screenreader
- TalkBack (14.1)
- Auflösung
- 1080 x 2400
- Tools
- Colour Contrast Analyser (Version 3.2.1), PDF Accessibility Checker 2021 (Version 21.0.0.0)
-
bundesregierung.de Web-Angebot öffnen
Prüfkriterien
Nicht bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
4.7.1.4
Eigenschaften von Untertiteln
|
nicht bestanden | Die zuschaltbaren Untertitel lassen sich nicht anpassen (Kontrast, Schriftart, Schriftgröße); Nutzer*innen benötigen Einstellmöglichkeiten für diese Eigenschaften. |
|
4.7.1.5
Gesprochene Untertitel
|
nicht bestanden | Es wird lediglich ausgegeben, dass der Ton auf Englisch ist, aber keine Übersetzung oder akustische Ausgabe der eigentlichen Untertitel bereitgestellt. |
|
4.11.1.1.1
Nicht-Text-Inhalt
|
nicht bestanden | Grafische Bedienelemente haben keinen sinnvollen Alternativtext oder wiederholen sich; informative Icons und Aktionen müssen klare within-Name-Texte erhalten. |
| Kontrast (Minimum) | nicht bestanden | Mehrere Texte und Bedienelemente bleiben unter dem Mindestkontrast von 4,5:1 bzw. 3:1 (Nicht-Text-Kontrast) und sind für sehbehinderte Personen schwer lesbar. |
|
4.11.2.1.1
Tastatur
|
nicht bestanden | Interaktive Elemente (z. B. Cookie-Checkboxen, Navigationselemente) sind via externer Tastatur nicht erreichbar. Die Elemente müssen vollständig per Keyboard bedienbar sein. |
|
11.5.2.5
Objektinformationen
|
nicht bestanden | Screenreader geben für Bedienelemente keine Rolle/Zustände aus (z. B. Schalter, Links im Menü); Name/Rolle/Wert müssen korrekt gesetzt und Zustände mitgeteilt werden. |
|
5.1
Technische Dokumentprüfung
|
nicht bestanden | Das eingebundene PDF „2024-04-14-g7-statement-...“ enthält keine Tags und erfüllt keine PDF/UA-Grundlagen; eine barrierefreie Version mit Struktur, Alternativtexten und Lesereihenfolge fehlt. |
|
5.2
Erklärung zur Barrierefreiheit
|
nicht bestanden | Es existiert weder in der App noch auf zugehörigen Plattformen eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Angaben zu fehlender Barrierefreiheit, Gründen, Alternativen, Feedback und Schlichtungsstelle. |
|
5.3
Feedback-Mechanismus
|
nicht bestanden | Obwohl eine Kontaktmöglichkeit vorhanden ist, ist sie weder dokumentiert noch in der Erklärung zur Barrierefreiheit verlinkt; eine barrierefreie Feedback‑Lösung ist nach BITG zu beschreiben. |
Im Wesentlichen bestanden
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
4.5.2
Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
|
im Wesentlichen bestanden | Screenreader geben für das betreffende Bedienelement keine Rolle aus. Die Rolle (z. B. „Schaltfläche“) und ggf. eine eindeutige Beschriftung sollten programmgesteuert bereitgestellt werden. |
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