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Ist der BIK BITV-Test offiziell?

Wir werden immer wieder gefragt, ob zur rechtlich sicheren Einordnung nicht ein sogenannter „BIK BITV-Test“ notwendig ist. Dies möchten wir verneinen.

Bei BIK handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Prüfverbund von zumeist Marketing-Agenturen, die sich in den letzten Jahren durch die Verwendung von Worten wie „offizielle Prüfstelle“ oder „BITV-Test“ und diverse öffentliche Förderungen ein öffentlich und offiziell anmutendes Image gegeben haben.

Maßgeblich für die rechtliche Konformitätsbewertung ist aber die harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, die zu großen Teilen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert. Diese definieren selbst konkrete Prüfschritte und es liegen jeweils qualitativ gut ausgearbeitete Interpretationsdokumente vor. Sofern Tests auf dieser Grundlage durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass sie rechtliche Konformität anzeigen können.

Sofern Sie Tests bei privaten Dienstleistenden in Auftrag geben wollen, achten Sie auch stets auf den Einbezug von Menschen mit Behinderung. Beachten Sie außerdem, dass Tests bzw. Audits ohne begleitende Beratung oft in noch mehr neuen Barrieren münden.

Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass BarrierenWatch unabhängig ist. Dieser Artikel dient nur zu Ihrer Information und zur Einschätzung eines häufigen Missverständnisses.