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Rechte von Menschen mit Behinderung

Als Mensch mit Behinderung hast du auf Grundlage einer Richtlinie für ganz Europa einige Rechte, was digitale Barrierefreiheit angeht. Sie gelten auf allen politischen Ebenen, also in der EU, in Deutschland, in deinem Bundesland oder in deiner Gemeinde. Eine andere Richtlinie, die in Deutschland unter dem Namen „Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz“ umgesetzt wurde, garantiert dir ähnliche Rechte auch gegenüber Unternehmen.

Websites und Apps vom Staat und den meisten Unternehmen müssen barrierefrei sein. Inhalte sollen auch mit Hilfsmitteln nutzbar sein, zum Beispiel mit Screenreader, Sprachsteuerung oder Tastatur.

Jede Behörde und die meisten Firmen müssen erklären, wie barrierefrei ihre Website oder App ist. Sie müssen bestehende Barrieren benennen und erklären, wann diese behoben werden. Das passiert in einer sogenannten "Erklärung zur Barrierefreiheit", die auf jeder Website und in jeder App verlinkt werden muss.

Du darfst Barrieren melden

  • Menschen dürfen Barrieren melden
  • Du darfst Informationen in einem für dich zugänglichen Format anfordern
  • Behörden müssen auf solche Meldungen reagieren. In Deutschland innerhalb von einem Monat
  • Man muss keine bestimmte Behinderung nachweisen, um eine Barriere zu melden
  • Man muss keine technischen Fachbegriffe nennen

Reagiert die Behörde nicht oder lehnt sie ab, kannst du dich bei einer Beschwerdestelle melden. Zum Melden kannst du auch das Angebot von BarrierenWatch nutzen. Gegenüber Unternehmen hast du die Möglichkeit, ein Marktüberwachungsverfahren bei der Marktüberwachungsstelle beantragen.