Rechte und Pflichten
Pflichten von Behörden
Diese Pflichten ergeben sich aus der EU-Richtlinie 2016/2102. Sie sind auf allen Verwaltungsebenen von Kommune bis zur europäischen Union anwendbar.
Websites und Apps müssen grundsätzlich barrierefrei sein. Sie müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch zuverlässig sein. Maßgeblich ist hier vor allem die europäische Norm (EN) 301 549. Barrierefreiheit muss auch bei neuen Inhalten und Änderungen zwingend beachtet werden. Es handelt sich hierbei um einen Anforderungskatalog in Form einer Checkliste basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Eine deutschsprachige Version der Norm können Sie bei der BFIT Bund erhalten.
Sie müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. In dieser Erklärung muss stehen, welche Inhalte noch nicht barrierefrei sind, warum diese noch bestehen und welche barrierefreien Alternativen verfügbar sind. Sie müssen eine Möglichkeit anbieten, Barrieren zu melden. Über diese Melde-Möglichkeit müssen Menschen mit Behinderung auch barrierefreie Informationen anfordern können, wenn ihre Inhalte nicht barrierefrei sind. Die Erklärung müssen Sie mindestens einmal im Jahr aktualisieren.
Sie müssen Anfragen und Meldungen zur Barrierefreiheit bearbeiten. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, vgl. § 12b BGG. Sie müssen Barrieren beheben oder eine barrierefreie Alternative anbieten. Alternativen müssen funktional und inhaltlich identisch zum Original-Angebot sein.
Sie dürfen die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit nicht einfach wegen Kosten, Personalmangel oder alter Technik ablehnen. Sie sind auch dann verantwortlich, wenn externe Firmen die Website oder App mit der Erstellung beauftragt wurden. Ausgenommen von diesen Regeln sind ausschließlich Archive von Inhalten, die vor 2019 entstanden sind und nicht mehr bearbeitet werden.