Rechte und Pflichten
Pflichten von Unternehmen
Die Pflichten für Unternehmen sind durch die EU-Richtlinie 2019/882 geregelt, die auch als European Accessibility Act bekannt ist. Die Richtlinie ist in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und in der zugehören Verordnung (BFSGV) umgesetzt. Sie sind nahezu identisch mit denen von Behörden. Als Grundlage dient auch hier die Europäische Norm (EN) 301 549.
Überwacht wird die Umsetzung von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR). Diese hat die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen oder Produkte und Dienstleistungen ganz vom Markt zu nehmen, sofern sie die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nicht erfüllen. Ihre Arbeit wird durch den Staatsvertrag der Länder zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt.
Die Pflichten gelten für einen großen Teil der Unternehmen, die Business-to-Customer-Dienstleistungen oder Produkte und elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Nur Unternehmen mit unter 10 Angestellten oder unter 2 Millionen Euro Jahres-Umsatz sind davon ausgenommen. Unternehmen müssen die MLBF proaktiv über vorhandene Barrieren informieren und ebenfalls eine Information zur Barrierefreiheit für Verbraucher*innen bereitstellen.