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Strukturelle Pflichten des Staats

Die staatlichen Regeln für digitale Barrierefreiheit ergeben sich genau wie die individuellen Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderung und Behörden aus der EU-Richtlinie 2016/2102.

Der Staat muss Regeln zur digitalen Barrierefreiheit erlassen. Dies ist in Deutschland im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 geschehen. Weitere Verpflichtungen bestehen außerdem in weiteren Gesetzen. Die Bundesländer haben teilweise eigene, ähnlich lautende Gesetze.

Es muss eine Beschwerde- oder Durchsetzungsstelle geben. In Deutschland ist das die Schlichtungsstelle BGG oder eine eigene Stelle der Länder.

Websites und Apps von öffentlichen Stellen auf allen Ebenen müssen regelmäßig auf deren Barrierefreiheit geprüft werden. In Deutschland wird dies von der BFIT Bund oder den Überwachungsstellen der Länder übernommen. Die Prüfungen müssen unterschiedliche Behörden, Websites und Apps als repräsentative Auswahl erfassen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Die Mitgliedstaaten der EU müssen alle drei Jahre an die EU-Kommission berichten, wie der Umsetzungsstand der digitalen Barrierefreiheit ist. Dies wird in Deutschland ebenfalls von der BFIT Bund übernommen. In den Berichten sind auch die Ergebnisse der Bundesländer enthalten.

Behörden und Beschäftigte sollen zur Barrierefreiheit geschult werden. Die Öffentlichkeit muss über Barrierefreiheit und Beschwerdemöglichkeiten informiert werden. Dies übernimmt in Deutschland die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bei der DRV KBS.